Triebweg
Triebweg, auch Treibweg, Viehweg,[1] Herdweg oder Triftweg bzw. Viehtrift, Viehdrift, oder Kuhtrift, werden Wege des Viehtriebs genannt, die von Stallungen zu Weideplätzen oder zu Tränken führten bzw. verschiedene Weiden verbanden.
Bekanntes Beispiel ist der Almauf- und -abtrieb in den Alpen. Es gibt auch ein Netz von Triftwegen in Spanien. Zur Steuerung der Herden wurden auf den Wegen Viehgitter, Viehgatter oder sonstige Viehsperren installiert. Triebwege haben auch historische Bedeutung und wurden im Spätmittelalter mit Triebsteinen abgegrenzt. Der Triebweg war damit mit dem Recht verbunden, durch fremde Besitzungen und Herrschaften Vieh treiben zu dürfen, der Weg durfte dabei nicht verlassen werden und das Weiden an den Rändern war verboten. Heute noch vorhandene Spuren solcher Triebwege, z. B. in Form von Hohlwegen gelten als schützenswerte Kulturlandschaftselemente.
Vielerorts erinnern Straßen- und Flurnamen – auch in Varianten wie etwa "Schaftrift" oder "Triftstraße" – an diese landwirtschaftliche Vergangenheit. Die Nutzung befestigter Wege als Viehtriebwege bewahrt die Weideflächen vor Trittschäden.[2]
Im Deutschen Wörterbuch, begründet von den Brüdern Grimm, wird unter Verweis auf Lexer Viehweg vom mittelhochdeutschen Wort vihewec hergeleitet. Das Wörterbuch sieht Viehweg als zugang zur weide und das recht darauf sowie als als straszen-, wegname.[3] Johann Georg Krünitz gibt in seiner Oeconomischen Encyclopädie diese Erläuterung:
- [...] 4) Der Ort, worauf getrieben wird. (1) In der Landwirthschaft, ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh auf und von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg, in Obersachsen auch Treibe, Triebe, Tröbe. -- (2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird; der Trieb, die Hut, im Oberdeutschen Trat, Trott, in Obersachsen Treibe, Trebis. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift; in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Viehe zur Weide dient, zum Unterschiede von der Weide. -- (3) Ohne Mehrzahl, auch das Recht, sein Vieh sowohl über des Andern Grund und Boden auf die Weide zu treiben, als auch, es auf des Andern Brachfelder zur Weide zu treiben: das Triebrecht, Triftrecht, die Triftgerechtigkeit, der Weidegang, die Hut etc.[4]
Weblinks
Einzelnachweise
- Der Viehweg in Schönheide, Sächsische Meilenblätter von 1792
- Ländlicher Straßen- und Wegebau - Alm- und Alpwege
- Viehweg in Band 26, Sp. 101 im Deutschen Wörterbuch
- Johann Georg Krünitz: Trift, in: Oeconomische Encyclopädie, Band 188, S. 63ff. (Link zum Digitalisat)