Thermotherapie
Die Thermotherapie gehört zu den Maßnahmen der Physikalischen Therapie, bei der dem Körper gezielt Wärme zugeführt oder entzogen wird, um eine positive Wirkung auf den Körper zu erzielen.[1] Demnach gehören zur Thermotherapie sowohl die Wärme- als auch die Kältetherapie. Die Verordnung der Thermotherapie ist in der Heilmittel-Richtlinie geregelt.
Die Thermotherapie umfasst gemäß Heilmittel-Richtlinie die nachstehend beschriebenen verschreibungsfähigen Maßnahmen:
- Kältetherapie mittels Kaltpackungen, Kaltgas, Kaltluft,
- Wärmetherapie mittels Heißluft als strahlende und geleitete Wärme zur Muskeldetonisierung und Schmerzlinderung,
- Wärmetherapie mittels heißer Rolle, zur lokalen Hyperämisierung mit spasmolytischer, sedierender, schmerzlindernder und reflektorischer Wirkung auf innere Organe,
- Wärmetherapie mittels Ultraschall, zur Verbesserung der Durchblutung und des Stoffwechsels und zur Erwärmung tiefergelegener Gewebsschichten,
- Wärmetherapie mittels Warmpackungen mit Peloiden (z. B. Fango), Paraffin oder Paraffin-Peloidgemischen zur Applikation intensiver Wärme,
- Wärmetherapie mittels Voll- und Teilbäder mit Peloiden/Paraffin.[2]
In der Regel wird die Thermotherapie in Kombination mit anderen therapeutischen Maßnahmen wie z. B. Manuelle Therapie, Massage oder Krankengymnastik verordnet.
Weblinks
- Eintrag zu Thermotherapie im Flexikon, einem Wiki der Firma DocCheck
Literatur
Intellimed GmbH Verlag + Medien: Heilmittelkatalog 2011 – Heilmittel der Physikalischen Therapie, ISBN 978-3-935886-12-3
Einzelnachweise
- Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.: Thermotherapie bei Rheuma, 2. Auflage 2008 - 20.000 Exemplare Drucknummer: MB 5.4/BV/11/2008
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL) in der Fassung vom 20. Januar 2011/19. Mai 2011, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2011; Nr. 96 (S. 2247) in Kraft getreten am 1. Juli 2011, § 24 Thermotherapie (Wärme-/Kältetherapie)