Sulphur Emission Control Area

Mit Sulphur Emission Control Area (SECA) wurden Regionen bezeichnet, i​n denen d​er Ausstoß v​on Schwefel u​nd Schwefeloxiden d​urch Seeschiffe eingeschränkt werden soll. Heute werden d​iese Regionen a​ls Emission Controlled Area (ECA) bezeichnet.

Grundlage z​ur Erklärung e​iner Region z​u einer SECA w​ar die 1997 v​on der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) erarbeitete Anlage VI (engl. Annex VI) d​es Internationalen Übereinkommens z​ur Verhütung d​er Meeresverschmutzung d​urch Schiffe (MARPOL).[1]

In e​iner SECA galten für d​as Verbrennen v​on Treibstoffen a​uf Seeschiffen – n​eben anderen strikten Regeln für d​en Ausstoß v​on Abgasen – folgende spezielle Regeln:

  • Der Massenanteil von Schwefel der zu verbrennenden Treibstoffe durfte seit dem 19. Mai 2006 einen Wert von 1,5 % nicht überschreiten. Alternativ gab es die Möglichkeit sogenannte Scrubber zu installieren die die Abgase reinigen und den Ausstoß von Schwefel und Schwefeloxiden senken.[2]
  • Wässrige Ölrückstände dürfen nur verbrannt werden, wenn diese durch das Separieren (Entwässern und Reinigen des Treibstoffes) von schwefelarmen Treibstoff (1,5 % M/m) entstehen.[3]
  • seit dem 1. Januar 2010 dürfen in allen europäischen Häfen nur noch Marinedieselöle verbrannt werden, die einen Schwefelmassenanteil von höchstens 0,1 % haben.
  • seit dem 1. Juli 2010 dürfen in SECAs nur noch Treibstoffe mit einem Schwefelmassenanteil von 1,0 % verbrannt werden.[1]
  • seit dem 1. Januar 2015 dürfen in SECAs nur noch Treibstoffe mit einem Schwefelmassenanteil von 0,1 % verbrannt werden.[4]

Folgende SECAs wurden eingerichtet:

  • seit 1. Juli 2000 alle europäischen Häfen; gilt für alle Seeschiffe, die ausschließlich mit Marinedieselöl fahren
  • seit 19. Mai 2006 die Ostsee; gilt für alle Seeschiffe
  • seit 11. August 2006 alle europäischen Gewässer; gilt für alle Passagierschiffe unter europäischer Flagge im Linienverkehr
  • seit 11. August 2007 die Nordsee und der Ärmelkanal; gilt für alle Seeschiffe unter europäischer Flagge oder Seeschiffe, die ausschließlich europäische Gewässer befahren
  • seit 22. November 2007 die Nordsee und Ärmelkanal; gilt für alle Seeschiffe[3]
  • seit 1. Juli 2009 24 sm Küstenbereich Kaliforniens; gilt für alle Seeschiffe. Besonderheit: Dieseltreibstoffe dürfen einen Schwefelmassenanteil von 0,5 % nicht überschreiten.[5][1]
SECA Nord- und Ostsee[1]

Einzelnachweise

  1. ECAs - What you need to know. (Nicht mehr online verfügbar.) sustainableshipping.com, ehemals im Original; abgerufen am 7. Juni 2011.@1@2Vorlage:Toter Link/origin.pmcdn.net (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. IMO: MARPOL, Annex VI. IMO, abgerufen am 8. Juni 2011.
  3. BSH: ANNEX VI. (PDF; 4,2 MB) Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie, abgerufen am 8. Juni 2011.
  4. Sulphur in fuel requirement as from 1 January 2015 in SECAs
  5. CEPA: SECA. California Environmental Protection Agency, abgerufen am 12. Juni 2011.
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