Streuschaden
Als Streuschaden, auch Streuschäden bzw. Masseschäden[1] werden in Deutschland Schäden bezeichnet, die bei einer großen Personenzahl auftreten, gleiche oder vergleichbare Ursachen haben und deren Höhe so gering ist, dass der einzelne Betroffene seinen juristischen Anspruch nicht weiter verfolgt, da die Durchsetzung seiner Ansprüche vor Gericht höhere Kosten verursacht als der eigentliche Schaden.
Beispiele aus dem Bereich Wirtschaft
Beispiele für Streuschäden sind: illegale Preisabsprachen, zu hohe Kreditkartengebühren, bewusst fehlerhafte Stromzähler, unberechtigt erhobene Lastschriftgebühren, falsche Wertstellungstermine bei Gutschriftbuchungen, zu geringe Rückkaufwerte bei Lebensversicherungen etc. Gemeinsam ist ihnen, dass eine Vielzahl von Verbrauchern von einer oder mehreren natürlichen und juristischen Personen finanziell geschädigt wurden.
Streuschaden im Versicherungswesen
Aus Sicht der Sachversicherung ist ein Streuschaden ein Schadensfall, der sich aus mehreren Versicherungsfällen zusammensetzt, bzw. dem konkreten Schadensfall nicht zugerechnet werden kann, da er dessen Folgeschaden ist.
Beispiel hierfür: Sperrung einer Bahnstrecke aufgrund Stellwerkausfall: Streuschaden: Leitungswasserschaden + Kosten, für den Einsatz von Schienenersatzverkehren, oder die Erstattung von Auslagen für Ersatzbeschaffung von Transportmöglichkeit am ersten Schadenstag (Taxen).
Weblinks
Übungsbuch Wirtschaftsrecht:Fragen-Fälle-Lösungen von Bernhard Rohlfing (abgerufen 30. Oktober 2009)
Einzelnachweise
- Umweltrecht.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (abgefragt am 27. Oktober 2009)
Literatur
- Alexander Kruß: Kartellschaden und Verbraucherschutz – Rechtliche und faktische Rechtsdurchsetzungshürden für die Kompensation kartellbedingter Streuschäden unter Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben. Hamburg 2010, 344 Seiten, ISBN 978-3-8300-4785-8