StreamOn
StreamOn (vgl. Stream) ist ein Zusatzdienst der Telekom, bei dem bestimmte Anwendungen nicht zu einem Verlust von Datenvolumen führen (siehe Flatrate). Hierbei stehen verschiedene Optionen für bestimmte Anwendungspakete bereit. Je nach Mobilfunk-Tarif können bestimmte Optionen erworben werden oder sind im Preis enthalten.[1] Sie können beliebig miteinander kombiniert werden.[2]
StreamOn ist in der gesamten EU und der Schweiz nutzbar.[1] Das Angebot ist nur im Netz der Telekom verfügbar und kann somit nicht mit einem VPN oder vergleichbaren Diensten genutzt werden.[3]
Zu beachten gilt, dass lediglich der reine Stream ohne Anrechnung auf das Inklusiv-Volumen empfangbar ist, nicht hingegen Werbung, Albencover etc. Etwaige Bandbreitenbeschränkungen gelten auch für den Stream.
Das StreamOn-Angebot gilt für alle Verträge ab 4. April 2017.
Optionen
Bei StreamOn stehen derzeit vier Optionen bereit, mit welchen man den Dienst für bestimmte Anwendungen freischaltet.
StreamOn Music
Die Music-Option ist in den Tarifen MagentaMobil S/S Young und FamilyCard S kostenlos zubuchbar. Diese Option bietet derzeit die meisten Partner-Applikationen.
StreamOn Music&Video
Zu der reinen Musik-Option ist auch der volumenverlustfreie Videostream in maximaler Übertragungsqualität ab den M-Tarifen (MagentaMobil, Young und FamilyCard) kostenlos zubuchbar.
StreamOn Gaming
Die Gaming-Option bietet die Nutzung spezieller Mobile Games ohne Volumenverlust und ist kostenlos für alle S-Tarife oder höher.
StreamOn Social&Chat
Diese Option bietet diverse soziale Netzwerke und Chat-Applikationen an. Kostenlos buchbar ist sie nur für L- und XL-Verträge.
Marktsituation
Ähnliche Optionen für zubuchbare Streaming-Optionen sind auch bei anderen Wettbewerbern am Markt vorhanden. Direkt vergleichbar ist beispielsweise der Social-Pass von Vodafone.
Kritik und Gerichtsurteil 2017
In der Ursprungsform des StreamOn-Angebots wurde die Datenübertragungsrate beim Videostreaming auf maximal 1,7 MBit/s limitiert, was höchstens eine Übertragung in Standardqualität erlaubte. Außerdem war die Option für die Nutzung innerhalb Deutschlands beschränkt.
Die Bundesnetzagentur sah in diesen Beschränkungen einen Verstoß gegen die Netzneutralität sowie gegen die EU-Roaming-Verordnung und reichte Klage gegen die Telekom ein. In einem Eilverfahren wurde der Bundesnetzagentur Recht gegeben und die Telekom musste ihr Angebot daraufhin anpassen.[4]
Einzelnachweise
- StreamOn Beschreibung. In: Telekom.de. Telekom Deutschland GmbH, abgerufen am 3. Mai 2020.
- StreamOn Optionen kombinieren. In: Telekom.de. Telekom Deutschland GmbH, abgerufen am 3. Mai 2020.
- StreamOn über VPN nutzen. In: Telekom.de. Telekom Deutschland GmbH, abgerufen am 3. Mai 2020.
- DER SPIEGEL: StreamOn: Gericht zwingt Telekom zu Änderungen bei Zusatzangebot - DER SPIEGEL - Netzwelt. Abgerufen am 3. Mai 2020.