Strafzettel
Unter Strafzettel oder Bußzettel, Bussenzettel (schweizerisch) versteht man umgangssprachlich diverse Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund einer zahlungspflichtigen Verwarnung als Repressalie für eine Verfehlung im Verhalten eines Verkehrsteilnehmers.
Nationales:
- Verwarnung für Ordnungswidrigkeiten in Deutschland („Knöllchen“, kann auch ohne Strafe verfügt werden. Die Bezeichnung Knöllchen rührt laut Duden wohl aus der landschaftlichen (besonders rheinischen) Verkleinerungsform [Proto]köllchen von Protokoll unter scherzhafter Anlehnung an Knolle[1])
- Abgekürztes Verfahren in Österreich („Strafmandate“): Strafverfügung, Anonymverfügung, Organstrafverfügung (erstere beide werden durch RSb zugestellt)
- Ordnungsbusse in der Schweiz
- Strafmandat/Multa in Italien (Verwaltungs- und Steuerstrafen)[2]
- im Englischen spricht man von ticket (im Straßenverkehr: traffic ticket)[3], als Ticket hat sich dieser Begriff auch in der deutschen Umgangssprache verfestigt.
Durch den Rahmenbeschluss 2005/214/JI bezüglich der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen[4] können Strafzettel prinzipiell EU-weit vollstreckt werden.[5] Die Umsetzung und Durchführung ist aber bisher bilateral länderweise unterschiedlich.
Die Verjährung beträgt gemäß § 26 Abs. 3 StVG für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG drei Monate „solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“ Wird die Frist durch einen der in § 33 OWiG genannten Unterbrechungsgründe unterbrochen, so beginnt die sie nach Abs. 3 Satz 1 von vorne. Der Paragraf regelt in Abs. 3 Satz 2 auch, dass nach zwei Jahren die endgültige Verjährung eintritt. Nach § 34 OwiG zieht sich die Vollstreckbarkeit auf fünf Jahre, wenn ein Bescheid in Höhe von über 1000,00 € vorliegt. Sollte die Summe unter diesem Wert liegen, beläuft sich die Strafe auf drei Jahre.
Einzelnachweise
- Duden. Bibliographisches Institut GmbH. Archiviert vom Original am 22. September 2016.
- Strafmandate, Steuerzahlscheine. verbraucherzentrale.it.
- Vergl. hierzu → en:Traffic ticket, englische Wikipedia-Ausgabe
- Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen. (online, EUR-Lex);
die Anwendung auf „wegen Zuwiderhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften verhängten Geldstrafen und Geldbußen“ ist im Punkt 4 der Präambel (Erwägung nachstehender Gründe) ausdrücklich genannt. - Verkehrsstrafen im Ausland. help.gv.at.