Strafzettel

Unter Strafzettel oder Bußzettel, Bussenzettel (schweizerisch) versteht man umgangssprachlich diverse Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund einer zahlungspflichtigen Verwarnung als Repressalie für eine Verfehlung im Verhalten eines Verkehrsteilnehmers.

Verwarnung (Sachsen)
Organstrafverfügungsblock der Bundespolizeidirektion Wien, Deckblatt
In Finnland werden Strafzettel immer vor Witterungseinflüssen geschützt eingetütet angeklemmt.

Nationales:

  • Verwarnung für Ordnungswidrigkeiten in Deutschland („Knöllchen“, kann auch ohne Strafe verfügt werden. Die Bezeichnung Knöllchen rührt laut Duden wohl aus der landschaftlichen (besonders rheinischen) Verkleinerungsform [Proto]köllchen von Protokoll unter scherzhafter Anlehnung an Knolle[1])
  • Abgekürztes Verfahren in Österreich („Strafmandate“): Strafverfügung, Anonymverfügung, Organstrafverfügung (erstere beide werden durch RSb zugestellt)
  • Ordnungsbusse in der Schweiz
  • Strafmandat/Multa in Italien (Verwaltungs- und Steuerstrafen)[2]
  • im Englischen spricht man von ticket (im Straßenverkehr: traffic ticket)[3], als Ticket hat sich dieser Begriff auch in der deutschen Umgangssprache verfestigt.

Durch den Rahmenbeschluss 2005/214/JI bezüglich der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen[4] können Strafzettel prinzipiell EU-weit vollstreckt werden.[5] Die Umsetzung und Durchführung ist aber bisher bilateral länderweise unterschiedlich.

Die Verjährung beträgt gemäß § 26 Abs. 3 StVG für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG drei Monate „solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“ Wird die Frist durch einen der in § 33 OWiG genannten Unterbrechungsgründe unterbrochen, so beginnt die sie nach Abs. 3 Satz 1 von vorne. Der Paragraf regelt in Abs. 3 Satz 2 auch, dass nach zwei Jahren die endgültige Verjährung eintritt. Nach § 34 OwiG zieht sich die Vollstreckbarkeit auf fünf Jahre, wenn ein Bescheid in Höhe von über 1000,00 € vorliegt. Sollte die Summe unter diesem Wert liegen, beläuft sich die Strafe auf drei Jahre.

Einzelnachweise

  1. Duden. Bibliographisches Institut GmbH. Archiviert vom Original am 22. September 2016.
  2. Strafmandate, Steuerzahlscheine. verbraucherzentrale.it.
  3. Vergl. hierzu → en:Traffic ticket, englische Wikipedia-Ausgabe
  4. Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen. (online, EUR-Lex);
    die Anwendung auf „wegen Zuwiderhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften verhängten Geldstrafen und Geldbußen“ ist im Punkt 4 der Präambel (Erwägung nachstehender Gründe) ausdrücklich genannt.
  5. Verkehrsstrafen im Ausland. help.gv.at.
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