Stationärer Handel
Stationärer Handel ist der Handel von einem festen Platz (Betriebsstätte, Verkaufsstätte, Ladenlokal, Handelsbetrieb) aus, den der Kunde aufsucht, um an die Ware zu gelangen (Holprinzip). Dazu gehört also:
- der Ladenverkauf an Verbraucher (Einzelhandel)
- der Ladenverkauf an Einzelhändler und sonstige gewerbliche Abnehmer (Großhandel).
Zum nichtstationären Handel zählen ambulanter Handel, Haustürgeschäft, Markthandel, Versandhandel und Online-Handel. Je nachdem, ob der Händler die Ware zum Kunden bringt oder ob der Warenaustausch an einem dritten Ort stattfindet, spricht man von Bringprinzip oder Treffprinzip. Da viele Handelsunternehmen sowohl im stationären als auch im nichtstationären Geschäft tätig sind, spielt für ihre statistische Erfassung und Zuordnung das Schwerpunktprinzip eine Rolle. Demnach betreibt stationären Handel nur derjenige, der ausschließlich oder überwiegend Handel von einem festen Platz aus organisiert.