Sozialversicherungserstattung

Die Sozialversicherungserstattung (häufig nur als Negativsteuer oder abgekürzt SV-Rückerstattung bezeichnet) ist eine Form der negativen Einkommensteuer im österreichischen Einkommensteuerrecht.

Arbeitnehmer, die keine Einkommensteuer, aber dennoch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, erhalten 50 Prozent der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge, maximal jedoch 800 Euro pro Jahr, als Negativsteuer zurück. Von dieser Regelung profitieren hauptsächlich Arbeitnehmer in Teilzeit und Personen in Ausbildung, insbesondere Lehrlinge und Praktikanten, sowie geringfügig Beschäftigte, die einen Sozialversicherungsbeitrag einzahlen, und Pensionisten/-innen.

Steht jemandem ein Pendlerpauschale zu, erhöht sich die Rückerstattung auf maximal 900 Euro pro Jahr. Dieser Zuschlag wird als Pendlerzuschlag bezeichnet.

Geltend gemacht wird die Sozialversicherungserstattung in der Arbeitnehmerveranlagung, anschließend wird sie vom Finanzamt ausbezahlt. Seit Juli 2017 passiert das großteils automatisch, sofern dem Finanzamt die notwendigen Daten bereits bekannt sind.

Im Rahmen der Steuerreform 2016 wurde die Sozialversicherungserstattung vereinfacht und erhöht. 2020 wurde sie von 400/500 Euro auf 800/900 Euro angehoben.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Negativsteuer. Arbeiterkammer Oberösterreich, abgerufen am 7. September 2021.

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