Sondervermögen
Sondervermögen steht für:
- Sondervermögen (Investmentgesellschaft), Anlagekapital der Fondsanleger, das rechtlich vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist
- Sondervermögen (Haushaltsrecht), im deutschen Haushaltsrecht ein wirtschaftlich verselbständigter Nebenhaushalt zur Erfüllung bestimmter Aufgaben
- Altersvorsorge-Sondervermögen, Investmentfonds, die speziell für die Altersvorsorge aufgelegt wurden
- Kommunales Sondervermögen, in Deutschland rechtlich unselbständige Teile der Gemeinde
- Sondervermögen (Rente), im Bereich der Berufsständischen Versorgung Fonds zur Deckung der Rentenanwartschaften der Versicherten, geführt von den jeweiligen Versorgungswerken
- ERP-Sondervermögen aus dem European Recovery Program (ERP) der Nachkriegszeit
- Paraphernalien (Rechtsgeschichte), persönlicher Eigentum der Braut, das neben der Mitgift in die Verwaltung des Ehemannes übergeht
- Pekulium, im antiken Rom ein gesonderter Teil des Vermögens des pater familias, das Hauskindern oder Haussklaven zur selbständigen Bewirtschaftung überlassen wurde
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