Sonderberichterstatterin betreffend Kinderhandel und Kinderprostitution
Die Stelle der Sonderberichterstatterin betreffend Kinderhandel und Kinderprostitution wurde geschaffen, um die Ursachen für den Verkauf und die sexuelle Ausbeutung von Kindern zu analysieren, neue Muster zu identifizieren, bewährte Erfahrungen auszutauschen, Maßnahmen zu deren Bekämpfung und Verhinderung zu ergreifen und Empfehlungen zur Rehabilitation von Kindern abzugeben, die Opfer von Kinderhandel oder sexueller Ausbeutung wurden.
Sonderberichterstatterin betreffend Kinderhandel und Kinderprostitution Special Rapporteur on the sale and sexual exploitation of children | |
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Organisationsart | Sonderberichterstatter |
Kürzel | Children |
Leitung | Maud DE BOER-BUQUICCHIO |
Gegründet | 7. März 1990 |
Hauptsitz | Palais des Nations, Genf |
Oberorganisation | UN-Menschenrechtsrat |
Das UNO-Mandat
Die UN-Menschenrechtskommission schuf diese Stelle am 7. März 1990 mittels einer Resolution,[1] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UNO-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Nachdem die UN-Menschenrechtskommission im Jahr 2006 durch den UN-Menschenrechtsrat ersetzt wurde,[2][3] ist dieser nun zuständig und übt die Aufsicht aus. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 6. April 2017.[4]
Die Sonderberichterstatterin ist keine Mitarbeiterin der Vereinten Nationen, sondern wird von der UNO mit einem Mandat beauftragt[5][6] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[7] Der unabhängige Status der Mandatsträgerin ist für die unparteiische Wahrnehmung ihrer Aufgaben[8] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[9]
Sie erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Die Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[10] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[11] Sie prüft Mitteilungen[12] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können[11]. Sie macht auch Anschlussverfahren[13] in welchen sie die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt sie Jahresberichte[14] zuhanden des UN-Menschenrechtsrat.[9]
Websites
- Internetseite der Sonderbeauftragten (englisch)
- Internetseite der Sonderbeauftragten (französisch)
Fußnoten
- Schaffung und Mandat. (PDF) In: E/CN.4/RES/1990/68. UN-Menschenrechtskommission, 7. März 1990, abgerufen am 8. April 2019.
- UN-Menschenrechtsrat. In: Menschenrechte durchsetzen. Hrsg: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. (DGVN), abgerufen am 24. März 2019 (Der Menschenrechtsrat löste die Menschenrechtskommission ab, die bis 2006 das wichtigste Gremium im Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen gewesen war, sich jedoch zunehmen Kritik an ihrer Effizienz ausgesetzt sah.).
- Entscheid der UN-Generalversammlung den Menschenrechtsrat zu schaffen. (pdf) In: UN-Res. 60/251. Hrsg: UN-Generalversammlung, 15. März 2006, S. 1, Pkt. 1, abgerufen am 24. März 2019.
- Mandatsverlängerung. (PDF) In: A/HRC/RES/34/16. UN-Menschenrechtsrat, 6. April 2017, abgerufen am 8. April 2019.
- Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 5. April 2019.
- Verhaltenskodex (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat. 18. Juni 2007. Abgerufen am 28. April 2019.
- Handlungshandbuch (PDF) UN-Menschenrechtsrat. Abgerufen am 28. April 2019.
- Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
- Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.