Sonderberichterstatter zum Recht auf Gesundheit
Die Stelle des Sonderberichterstatters zum Recht auf Gesundheit wurde geschaffen, da das Recht auf Gesundheit und die Gesundheitsfürsorge ein Menschenrecht ist.
Sonderberichterstatter zum Recht auf Gesundheit Special Rapporteur on the right of physical and mental health | |
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Organisationsart | Sonderberichterstatter |
Kürzel | SRRightHealth |
Leitung | Dainius PURAS |
Gegründet | 22. April 2002 |
Hauptsitz | Palais des Nations, Genf |
Oberorganisation | UN-Menschenrechtsrat |
Das UNO-Mandat
Die UN-Menschenrechtskommission schuf diese Stelle am 22. April 2002 mittels einer Resolution,[1] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UNO-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Nachdem die UN-Menschenrechtskommission im Jahr 2006 durch den UN-Menschenrechtsrat ersetzt wurde,[2][3] ist dieser nun zuständig und übt die Aufsicht aus. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 6. Oktober 2016.[4]
Der Sonderberichterstatter ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von der UNO mit einem Mandat beauftragt[5][6] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[7] Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben[8] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[9]
Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[10] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[11] Er prüft Mitteilungen[12] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können[11]. Er macht auch Anschlussverfahren[13] in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte[14] zuhanden des UN-Menschenrechtsrat.[9]
Websites
- Internetseite des Sonderberichterstatters (englisch)
Fußnoten
- Schaffung und Mandat. (Word) In: E/CN.4/RES/2002/31. UN-Menschenrechtskommission, 22. April 2002, abgerufen am 8. April 2019.
- UN-Menschenrechtsrat. In: Menschenrechte durchsetzen. Hrsg: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. (DGVN), abgerufen am 24. März 2019 (Der Menschenrechtsrat löste die Menschenrechtskommission ab, die bis 2006 das wichtigste Gremium im Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen gewesen war, sich jedoch zunehmen Kritik an ihrer Effizienz ausgesetzt sah.).
- Entscheid der UN-Generalversammlung den Menschenrechtsrat zu schaffen. (pdf) In: UN-Res. 60/251. Hrsg: UN-Generalversammlung, 15. März 2006, S. 1, Pkt. 1, abgerufen am 24. März 2019.
- Mandatsverlängerung. (PDF) In: A/HRC/RES/33/9. UN-Menschenrechtsrat, 6. Oktober 2016, abgerufen am 8. April 2019.
- Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 5. April 2019.
- Verhaltenskodex (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat. 18. Juni 2007. Abgerufen am 28. April 2019.
- Handlungshandbuch (PDF) UN-Menschenrechtsrat. Abgerufen am 28. April 2019.
- Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
- Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.