Singapurische Staatsbürgerschaft
Die singapurische Staatsbürgerschaft basiert auf der singapurischen Nationalitätsgesetzgebung, die von der singapurischen Verfassung abgeleitet ist. Das ius sanguinis, wonach die Abstammung und nicht der Geburtsort für das Bürgerrecht maßgebend ist, wird angewandt. Das jus soli wird ebenfalls in modifizierter Form praktiziert. Es sind bisher drei Wege möglich, um die Staatsbürgerschaft zu erwerben: durch Geburt, durch Abstammung oder durch Registrierung. Das Erwerben durch Einbürgerung wird nicht mehr angewandt, stattdessen wird die Registrierung als Form vorgezogen.[2][3]
Basisdaten | |
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Titel: | Singapur Staatsbürgerschaft betr. Gesetze |
Kurztitel: | Staatsbürgerschaft betr. Gesetze |
Art: | Singapurische Staatsbürgerschaft |
Geltungsbereich: | Singapur |
Rechtsmaterie: | Ableitung aus dem Verfassungsrecht |
Erlassen am: | 9. August 1965 |
Inkrafttreten am: | 23. Dezember 1965[1] |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Geschichte
Die Bürgerschaft wurde erstmals im Jahre 1959 eingeführt. Damals war Singapur eine selbstregierende Kolonie des britischen Weltreiches.
Die Verordnung aus dem Jahre 1957 gab allen das Bürgerrecht, die in Singapur oder Malaysia geboren sind. Die britischen Staatsbürger, die mindestens zwei Jahre dort lebten, bekamen auch die Bürgerschaft. Alle anderen Ausländer mussten mindestens zehn Jahre dort gelebt haben.[4][5]
Als Singapur mit Malaysia zusammenkam, wurden alle singapurischen Staatsbürger automatisch Staatsbürger der Föderation Malaysias. Die malaysische Nationalitätsgesetzgebung gab den Staatsbürgern das Recht, subsidiär zu leben. Das heißt, die singapurischen Staatsbürger von Malaysia hatten automatisch die Malaysische Staatsbürgerschaft. Der Verzicht auf eine der beiden Staatsbürgerschaften führte automatisch zum Verlust der anderen Bürgerschaft, außer man registrierte sich nur als Malaysischer Bürger.
Nach der Trennung von Malaysia am 9. August 1965 wurde die Malaysische Staatsbürgerschaft als ungültig erklärt. Die singapurische Nationalitätsgesetzgebung wurde in die singapurische Verfassung aufgenommen. Die Verfassung hob die Verordnung aus dem Jahre 1957 offiziell am 16. September 1963 auf.
Die Verfassung nahm im Jahr 2004 zusätzlich das „ius sanguinis“ für weibliche Bürger als Erwerbsmöglichkeit auf. Als Bedingung wird der Wohnort angegeben.
Geburt
Das eheliche Kind von einer Singapurerin oder eines Singapurers erwirbt das singapurische Bürgerrecht von Gesetzes wegen mit der Geburt in Singapur. Kinder eines männlichen Diplomaten erwerben die Staatsbürgerschaft, selbst wenn die Mutter eine ausländische Staatsbürgerin ist.
Abstammung
Seit dem 15. Mai 2004 erwirbt das eheliche Kind von einer Singapurerin oder eines Singapurers das singapurische Bürgerrecht von Gesetzes wegen mit der Geburt im Ausland. Wenn die Eltern selbst Erwerber durch Abstammung sind, müssen sie nachweisen, dass sie mindestens 4 Jahre in Singapur gelebt haben.[6] Personen, die vor dem 15. Mai 2004 außerhalb von Singapur geboren wurden, können den Erwerb nur dann geltend machen, wenn der Vater die Staatsbürgerschaft durch Geburt oder Registrierung erworben hat.
Einbürgerung
Trotz der Garantie von Einbürgerung durch die Verfassung existiert keine Einbürgerung im eigentlichen Sinne, stattdessen wird die Registrierung als Alternative durch die Regierung vorgezogen.[7]
Registrierung
Die Registrierung ist die Alternativform von Einbürgerung. Die sich zu registrierende Person muss mindestens 2 Jahre in Singapur gelebt haben und muss ein festes Einkommen haben oder sie ist mit einem singapurischen Staatsbürger verheiratet.[8]
Mehrfachstaatsbürgerschaft
Die Mehrfachstaatsbürgerschaft wird von der Regierung verneint.[9] Die ausländische Staatsbürgerschaft kann nur dann behalten werden, wenn die natürliche Person bevor sie 18 wird, die Staatsbürgerschaft erhalten hat. Mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsbürgerschaft nach dem Erreichen des Alters von 18 wird die singapurische Staatsbürgerschaft annulliert.[10] Das Verbot der Mehrfachstaatsbürgerschaft ist in der Gesellschaft stark umstritten. Durch die Globalisierung erwerben viele Singapurer eine andere Staatsbürgerschaft, obwohl die singapurische verloren geht. Hingegen erwerben die Immigranten i. d. R. die Staatsbürgerschaft trotz des Verlustes ihres Eigenen. Die Regierung nimmt als Stellung, dass bedingt durch die internationale Position Singapurs keine Kompromisse eingehen kann. Außerdem befürchtet sie, dass die Einzelstaatsbürger sich benachteiligt fühlen würden, wenn Singapur von einer Krise überschüttet wird.[11] Trotz alldem erlaubt die Regierung unter Umständen eine Mehrfachstaatsbürgerschaft, wenn unvermeidbare Zustände existieren.[12]
Verzicht
Der Verzicht kann nur dann erfolgen, wenn die natürliche Person eine ausländische Staatsbürgerschaft erwirbt. Beim Antrag des Verzichtes müssen die Antragsersteller die singapurische ID und den Pass abgeben.[7][13] Männliche Singapurer können erst, wenn sie der Wehrpflicht nachgekommen sind, auf die Staatsbürgerschaft verzichten.[14][15]
Commonwealth-Staatsbürgerschaft
Alle singapurischen Staatsbürger sind automatisch Staatsbürger des Commonwealth und haben gewisse Privilegien im Vereinigten Königreich und anderen Commonwealth-Staaten. Als Beispiel dürfen Singapurer im Vereinigten Königreich bei allen Wahlgängen mitabstimmen. Im Gegensatz zu anderen Commonwealth-Staaten stellt die singapurische Regierung den Singapurern in Nicht-Commonwealth-Staaten keine konsularische Beratung zur Verfügung.
Folgende Rechte stehen zur Verfügung:
- das Recht für das aktive und passive (im Unterhaus des Vereinigten Königreichs) Wahlrecht.[16]
- das Recht für Unterhauswahlen bzw. Oberhauswahlen in Vereinigtem Königreich zur Wahl stehen.
- das Recht, öffentliche Ämter zu besetzen.
Visumfreiheit
Im Jahre 2018 konnten die Inhaber der Staatsbürgerschaft insgesamt 180 Länder bzw. Territorien visumfrei bzw. mit Visum bei Ankunft bereisen. Nach dem Visa Restrictions Index belegte Singapur den zweiten Platz in der Weltrangliste.
Einzelnachweise
- Message from the President of the Republic of Singapore (Assents to Bills Passed). 24. Dezember 1965. Archiviert vom Original am 3. März 2016. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Abgerufen am 29. Oktober 2016.
- Citizenship rules of Singapore. In: Government of Singapore. Abgerufen am 20. Februar 2015.
- RENUNCIATION OF SINGAPORE CITIZENSHIP (Memento vom 2. Mai 2010 im Internet Archive)
- Barbara Leitch Lepoer: Singapore. A Country Study. GPO for the Library of Congress, Washington, D.C. 1989, (Kapitel 10: Road to Independence. countrystudies.us).
- History of Travel Documents & Passes. ICA. Archiviert vom Original am 25. Dezember 2013. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Abgerufen am 7. März 2014.
- Consulate General of the Republic of Singapore. Abgerufen am 20. Februar 2015.
- Citizenship Introduction. wwlegal.com, abgerufen am 4. April 2016.
- 3ecpa. Abgerufen am 20. Februar 2015.
- Janice Heng: Dual-citizenship not right now govt will keep open mind. 7. März 2013. Abgerufen am 7. März 2014.
- Artikel 134(1)(a) von Verfassung der Republik Singapur.
- Siew Ying Wong: ???, Channel NewsAsia. 27. Mai 2005. (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)
- Derrick A. Paulo: ???, Today. 24. August 2006. (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)
- Archives | The Star Online. Thestar.com.my. 29. Februar 2012. Abgerufen am 7. März 2014.
- K.C. Vijayan: Hong Kong-Born Teen Trying to Give Up Singapore Citizenship. Thejakartaglobe.com. 18. Januar 2012. Abgerufen am 24. Januar 2016.
- Artikel 124(1) & (2) von Verfassung der Republik Singapur.
- Press Release No 70/06 (PDF) 12. September 2006. Abgerufen am 18. Dezember 2007.