Shadowban
Shadowban, Shadow banning, stealth banning, ghost banning, comment ghosting oder Reichweitendrosselung bezeichnet das vollständige oder teilweise Blockieren eines Benutzers beziehungsweise seiner Inhalte in einer Online-Community, sodass für den Benutzer nicht ohne Weiteres ersichtlich ist, dass er gesperrt wurde.
Der Shadowban kann meistens erst durch die Analyse der Statistiken der Social Media-Aktivität der Follower erkannt werden. Beispielsweise sind Kommentare oder Tweets, die in einem Blog oder auf einer Medienwebsite veröffentlicht werden, für andere Personen, die von ihrem Computer aus auf diese Website zugreifen, nicht mehr sichtbar. Daher sinken die Interaktionen mit der Webseite, bzw. dem Social Media-Account. Shadowbans können auch als eine Form der Zensur missbraucht werden, denn Betroffene verlieren so in den sozialen Medien an Reichweite.[1]
Durch das teilweise Verbergen oder die Unkenntlichmachung von Beiträgen eines Benutzers für andere Mitglieder des Dienstes soll erreicht werden, dass der problematische oder anderweitig auffällig gewordene Benutzer unzufrieden mit der Resonanz auf seine Beiträge ist und gelangweilt oder frustriert die Website verlässt. Im Gegensatz zu einer kompletten Sperre wird angenommen, dass eine für den Nutzer nicht ohne weiteres erkennbare partielle Einschränkung der Interaktion mit anderen Nutzern die unerwünschten Nutzer (Spammer und Trolle) davon abhält, ein neues Konto zu erstellen, um die Sperre zu umgehen.[1] [2] [3] [4]
Einzelnachweise
- Shadowban bei Instagram, Twitter & Co – Das steckt dahinter. In: stuttgarter-nachrichten.de. Abgerufen am 15. Mai 2021.
- Where Did the Concept of 'Shadow Banning' Come From? In: vice.com. Abgerufen am 29. September 2020 (englisch).
- Liam Stack: What Is a ‘Shadow Ban,’ and Is Twitter Doing It to Republican Accounts? In: The New York Times. 26. Juli 2018, ISSN 0362-4331 (nytimes.com [abgerufen am 29. September 2020]).
- Katrin Klingschat: Keine Reichweite mehr: Shadowban bei Instagram, Twitter & Co – Das steckt dahinter. In: Stuttgarter Zeitung. 3. November 2020, abgerufen am 7. Februar 2021.