Schwimmabzeichen (DDR)
Das Schwimmabzeichen (umgangssprachlich Schwimmstufe) wurde in der DDR in drei Stufen verliehen und diente dem Nachweis schwimmsportlicher Leistungen.
Bedingungen für die Verleihung
Als Schwimmarten konnten Brustschwimmen, Rückenkraulen, Kraulschwimmen oder Schmetterlingsschwimmen gewählt werden. Die nachfolgenden Anforderungen galten in den 1970er und 1980er Jahren (davor galten davon abweichende Anforderungen).
Grundstufe
Für das Erreichen der Grundstufe mussten 100 m in einer beliebigen Schwimmart geschwommen werden. Dazu ein beliebiger Sprung ins tiefe Wasser.
Stufe I
Für das Erreichen der Stufe I mussten entweder 100 m in einer beliebigen Schwimmart geschwommen werden; oder 25 m in einer Schwimmart und weitere 25 m in einer weiteren Schwimmart. Eine Zeitbegrenzung bestand nicht. Dazu Kopfsprung vorwärts ins tiefe Wasser. |
Stufe II
Für die Stufe II waren 100 m in einer Schwimmart und 50 m in einer weiteren Schwimmart ohne Zeitbegrenzung zu schwimmen und ein Startsprung auszuführen. |
Stufe III
Für die Stufe III waren 100 m in einer Schwimmart und weitere 100 m in einer anderen Schwimmart jeweils in einer Maximalzeit zu schwimmen – alternativ 400 m in einer Schwimmart – und ein Startsprung auszuführen. Maximalzeiten für 100 m
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Siehe auch
Literatur
- Gerhard Lewin: Neufassung des Schwimmabzeichens des Deutschen Schwimmsportverbandes der DDR. In: Körpererziehung. Nr. 33, 1983, S. 454–456.
Weblinks
- Mein Schwimmunterricht in der DDR (mit Scans der Urkunden)
- Sport in der DDR
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