Schwimmabzeichen (DDR)

Das Schwimmabzeichen (umgangssprachlich Schwimmstufe) wurde in der DDR in drei Stufen verliehen und diente dem Nachweis schwimmsportlicher Leistungen.

Schwimmabzeichen der DDR, Urkunde für Stufe III, 1986, Vorder- und Rückseite

Bedingungen für die Verleihung

Als Schwimmarten konnten Brustschwimmen, Rückenkraulen, Kraulschwimmen oder Schmetterlingsschwimmen gewählt werden. Die nachfolgenden Anforderungen galten in den 1970er und 1980er Jahren (davor galten davon abweichende Anforderungen).

Grundstufe

Für das Erreichen der Grundstufe mussten 100 m in einer beliebigen Schwimmart geschwommen werden. Dazu ein beliebiger Sprung ins tiefe Wasser.

Stufe I

Für das Erreichen der Stufe I mussten entweder 100 m in einer beliebigen Schwimmart geschwommen werden; oder 25 m in einer Schwimmart und weitere 25 m in einer weiteren Schwimmart. Eine Zeitbegrenzung bestand nicht. Dazu Kopfsprung vorwärts ins tiefe Wasser.
Schwimmabzeichen Stufe I

Stufe II

Für die Stufe II waren 100 m in einer Schwimmart und 50 m in einer weiteren Schwimmart ohne Zeitbegrenzung zu schwimmen und ein Startsprung auszuführen.
Schwimmabzeichen Stufe II

Stufe III

Für die Stufe III waren 100 m in einer Schwimmart und weitere 100 m in einer anderen Schwimmart jeweils in einer Maximalzeit zu schwimmen – alternativ 400 m in einer Schwimmart – und ein Startsprung auszuführen.

Maximalzeiten für 100 m

  • Schüler der Klasse 4 und jünger – 3:30 min
  • Schüler der Klasse 5 und 6 – 3:00 min
  • Schüler der Klasse 7 und 8 – 2:45 min
  • Schüler der Klasse 9 und älter – 2:30 min
Schwimmabzeichen der DDR in der Stufe III

Siehe auch

Literatur

  • Gerhard Lewin: Neufassung des Schwimmabzeichens des Deutschen Schwimmsportverbandes der DDR. In: Körpererziehung. Nr. 33, 1983, S. 454456.
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