Schlesischer Fürstentag
Der Schlesische Fürstentag war die Versammlung der dem böhmischen König direkt unterstellten Stände der Herzogtümer in Schlesien. Er entstand im 15. Jahrhundert und ist mit den Landtagen in anderen frühneuzeitlichen Territorien und Reichen vergleichbar.
Zusammensetzung
Im Herzogtum Schlesien, das seit dem 13. Jahrhundert in zahlreiche Teilfürstentümer zerfallen war, durften zunächst nur deren Herzöge auf den vom König einberufenen Ständeversammlungen erscheinen, daher der Name Fürstentag. Außerdem entsandte die Hauptstadt Breslau eigene Vertreter und der Bischof von Breslau war Mitglied des Fürstentags, weil ihm das Fürstentum Neisse gehörte. Als im Laufe der Zeit einige Familienzweige der Schlesischen Piasten ausstarben und ihre Länder als erledigte Lehen an den König von Böhmen zurückfielen, durften die Ritterschaften dieser Territorien mit Abgesandten an den Fürstentagen teilnehmen.
Einberufung und Befugnisse
Der Fürstentag wurde entweder vom böhmischen König oder vom Oberlandeshauptmann von Schlesien einberufen. Die Leitung der Sitzung oblag dem Oberlandeshauptmann. Dies war häufig der Bischof von Breslau, zeitweise auch die protestantischen Fürsten von Liegnitz, Brieg, Münsterberg-Oels und Münsterberg-Bernstadt sowie die katholischen Fürsten von Glogau, Teschen, Jägerndorf und Freudenthal.
In der unter König Vladislav II. im Jahr 1500 erlassenen schlesischen Landesordnung sind einige Bestimmungen zum Fürstentag enthalten.
Die Ständeversammlung konnte über alle sie interessierenden gemeinsamen Angelegenheiten beraten. Sie musste jedes Mal Beschlüsse zu den vom König vorgelegten Propositionen fassen. Der Fürstentag hatte das Steuerbewilligungsrecht.
Ende
Nach der Eroberung Schlesiens durch die Preußen nach dem Ersten Schlesischen Krieg im Jahr 1742 wurde der Fürstentag in der alten Form abgeschafft. In Österreichisch-Schlesien bestand er in abgewandelter Form weiter und wurde 1848 in den Schlesischen Konvent umgewandelt.
Quellen und Literatur
- Kleglich ansuchen der fünff Niderösterreichischen Lande sampt der Fürstlichen Graffschafft Görtz umb hülff ... wider den Türcken an die Herrn Ober und Nider Slesien; Auff negstgehaltenen Fürstentag den 5. Jenner dises 1540. jars zu Breslau beschehen
- Artickel, so auff gehaltenem Fürstentage, Montages nach Aller heiligen, welcher der fünffte Novembris des 65. Jahres gewesen, von den Herrn Fürsten und Stenden inn Ober und Nider Schlesien, eihellig beschlossen, und an jezo, den XXX. Januarij des 74. Jahres, von Hoch und Wolgedachten Herrn Fürsten und Stenden, wider vernewert und Publiciret worden. Breslau 1574
- Der Röm. Kays. May. Instruction, was dieselbe auss Anstiftung böser Räthe und dess Königreichs Böheimb Feinde bey jüngstgehaltenem Fürstentag in der Stadt Bresslau den Fürsten und Ständen in Schlesien proponieren lassen. (von Kaiser Matthias) Prag 1618.
- Rudolf Fricke: Maximilian II. und der Fürstentag zu Breslau im December 1563. Univ.-Diss. Breslau 1878.
- Hermann Palm (Hrsg.): Acta publica. Verhandlungen und Correspondenzen der schlesischen Fürsten und Stände [1618–1628]. 8 Bde. Breslau 1865–1916.
- Felix Rachfahl: Die Organisation der Gesamtstaatsverwaltung Schlesiens vor dem Dreißigjährigen Kriege. Leipzig 1894.