Scharnhorststraße 1 (Mönchengladbach)
Das Gerichtsgefängnis und Amtsleiterwohnhaus Scharnhorststraße 1 steht im Stadtteil Eicken in Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen).
Das Gebäude wurde 1901 bis 1912 erbaut und unter Nr. Sch 005 am 27. März 1985 in die Denkmalliste der Stadt Mönchengladbach[1] eingetragen. Zusammen mit dem Gerichtsgebäude Hohenzollernstraße 157 sind die Gebäude zusätzlich als Land- und Amtsgericht Mönchengladbach unter der Nummer H 022 eingetragen.
Lage
Das Objekt liegt im Stadtteil Eicken zwischen Hohenzollernstraße und Kaldenkirchener Str. und wurde zwischen 1902 und 1912 errichtet.
Architektur
In der Rückfront des an der Hohenzollernstraße befindlichen Gerichtsgebäudes liegt das Gefängnis. Das dazugehörige zweigeschossige Amtsleiterwohnhaus mit Putzfassade wird von einem Walmdach überdeckt.
Der vier- bis fünfgeschossige Gefängnistrakt ist für 100 Häftlinge errichtet, entsprechend den damaligen ministeriellen Bestimmungen für neue Gefängnisbauten. Die Fassade zur Rheinbahnstraße ist mit Eck- und Mittelrisaliten reich gegliedert.
Das Land- und Amtsgericht Mönchengladbach bildet eine bauliche und historische Einheit mit dem Gerichtsgefängnis und dem dazugehörenden Amtsleiterwohnhaus. Die Erhaltung des Baukomplexes liegt aus künstlerischen, wissenschaftlichen, insbesondere architektur-, orts- und sozialgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen im öffentlichen Interesse.
Weblinks
- Denkmalliste der Stadt Mönchengladbach. (PDF) In: moenchengladbach.de. Stadt Mönchengladbach, 4. Juli 2011, abgerufen am 2. Juni 2012 (234,24 kB).
- Käthe Limburg, Bernd Limburg: Denkmale in der Stadt Mönchengladbach. In: unterwegs & daheim – Homepage von Käthe und Bernd Limburg. 18. Juli 2011, abgerufen am 27. Februar 2014.
Einzelnachweise
- Denkmalliste der Stadt Mönchengladbach (Memento des Originals vom 7. Oktober 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.