Südliche Seebären
Die Südlichen Seebären (Arctocephalus) sind eine Gattung der Ohrenrobben. Die acht Arten sind einander sehr ähnlich und vor allem durch die verschiedenen Größen voneinander abzugrenzen. Mit dem Nördlichen Seebären haben sie das dichte, wollige Fell gemein, sie sind mit ihnen aber offenbar nicht so nah verwandt wie mit den Seelöwen.
Südliche Seebären | ||||||||||||
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Systematik | ||||||||||||
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Wissenschaftlicher Name | ||||||||||||
Arctocephalus | ||||||||||||
E. Geoffroy & F. Cuvier, 1826 |
Merkmale
Die Farbe der Südlichen Seebären ist meistens hellbraun. Männchen haben außerdem eine schwarze Halsmähne. Zu Fortpflanzungszeiten bilden Seebären große Kolonien, in denen ein Männchen je einen Harem aus mehreren Weibchen unterhält. Zwischen rivalisierenden Männchen gibt es Kämpfe um die besten Plätze an den Küsten, in deren Verlauf jüngere und schwächere Männchen an den Rand der Kolonien gedrängt werden.
Arten
Innerhalb der Südlichen Seebären werden acht Arten unterschieden:
- Guadalupe-Seebär (A. townsendi)
- Juan-Fernández-Seebär (A. philippii)
- Galápagos-Seebär (A. galapagoensis)
- Südamerikanischer Seebär (A. australis)
- Subantarktischer Seebär (A. tropicalis)
- Antarktischer Seebär (A. gazella)
- Neuseeländischer Seebär (A. forsteri)
- Südafrikanischer Seebär (A. pusillus)
Die Verbreitungsgebiete von sechs der acht Arten befinden sich an den Südküsten von Südamerika, Afrika, Australien, Neuseeland und Inseln in deren Umgebung. Die Guadalupe-Seebären und Galápagos-Seebären leben auf und im Umfeld der gleichnamigen Inseln.
Gefährdung
Alle acht Arten stehen in der Roten Liste gefährdeter Arten der Weltnaturschutzunion IUCN.
- Der Galápagos-Seebär (Arctocephalus galapagoensis) fällt unter die Gefährdungskategorie stark gefährdet (Endangered).[1]
- Der Guadalupe-Seebär (Arctocephalus townsendi) und der Juan-Fernández-Seebär (Arctocephalus philippii) stehen auf der Vorwarnliste (Near Threatened).[2][3]
- Die restlichen fünf Arten gelten als nicht gefährdet (Least Concern).[4]
Schutz
Um die gefährdeten Arten dieser Gattung vor einer Verschärfung der Lage zu bewahren, wurden einige Schutzmaßnahmen in Form von Übereinkommen multinationaler Art beschlossen. Diese Abkommen finden in weiterer Folge Eingang in nationale Gesetze und Bestimmungen.
In der Bonner Konvention CMS, einem Übereinkommen zur Erhaltung wandernder Tierarten, findet die Art Südamerikanischer Seebär (Arctocephalus australis) in Anhang II Beachtung. Sie wird dementsprechend als eine Art angesehen, zu deren Erhaltung internationale Maßnahmen zu treffen sind.
Über das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES wird der Handel mit dem Guadalupe-Seebär (Arctocephalus townsendi) gemäß Appendix I als unmittelbar bedrohte Art verboten. Der weltweite Handel mit allen weiteren Arten dieser Gattung gemäß Appendix II wird lediglich eingeschränkt zugelassen.
Die Europäische Union mit der EU-Artenschutzverordnung 338/97 Anhang A stellt den Guadalupe-Seebär (A. townsendi) und zusätzlich den Juan-Fernández-Seebär (A. philippii) zu den weltweit durch den Handel überlebensgefährdeten Arten. Sie sind mit dem Handelsverbot belegt. Alle weiteren Arten werden in den Anhang B, der in bestimmten Ländern durch den Handel gefährdete Arten angibt, gestellt. Für diese gelten also auch auf der europäischen Ebene eingeschränkte Handelsmöglichkeiten. Darüber hinaus nimmt diese Verordnung der EU unmittelbaren Einfluss auf alle EU-Mitgliedsstaaten.
Die Bundesrepublik Deutschland weist im Bundesnaturschutzgesetz die zwei mit Handelsverbot belegten Arten Juan-Fernández-Seebär (A. philippii) und Guadalupe-Seebär (A. townsendi) als streng geschützt aus. Die weiteren Arten werden als besonders geschützt bezeichnet.
Einzelnachweise
- Arctocephalus galapagoensis in der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN 2013. Eingestellt von: Aurioles, D. & Trillmich, F. (IUCN SSC Pinniped Specialist Group), 2008. Abgerufen am 12. Februar 2014.
- Arctocephalus townsendi in der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN 2013. Eingestellt von: Aurioles, D. & Trillmich, F. (IUCN SSC Pinniped Specialist Group), 2008. Abgerufen am 12. Februar 2014.
- Arctocephalus philippii in der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN 2013. Eingestellt von: Aurioles, D. & Trillmich, F. (IUCN SSC Pinniped Specialist Group), 2008. Abgerufen am 12. Februar 2014.
- Arctocephalus australis, Arctocephalus forsteri, Arctocephalus gazella, Arctocephalus pusillus und Arctocephalus tropicalis in der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN 2013. Abgerufen am 12. Februar 2014.
Quellen
- The CITES Appendices. Abgerufen am 16. Oktober 2012 (englisch, Die Appendixe des Washingtoner Artenschutzabkommens CITES).
- Verordnung (EG) 407/2009 zur Änderung der Anhänge in Verordnung (EG) Nr. 338/97. (PDF-Datei 5,19 KB) In: Fassung vom 19. Mai 2009. Rat der EU, abgerufen am 3. Februar 2010.
- WISIA Suchdienst gefährdeter Arten. In: WISIA Online. Deutsches Bundesamt für Naturschutz, abgerufen am 8. Januar 2010.