Rostocker Bank
Die Rostocker Bank in Rostock war eine 1850 gegründete Private Bank mit dem Recht zur Banknotenausgabe (Privatnotenbank).
Geschichte
Die Rostocker Bank war am 4. März 1850 in Rostock gegründet worden. Mit der Reichsgründung 1871 verloren die Gliedstaaten des Reiches ihr Gesetzgebungsrecht im Bezug auf das Geldwesen. Die Reichsbank erhielt kein Monopol auf die Emission von Banknoten, die bestehenden Notenbanken behielten das Recht, Banknoten in einem Umfang herauszugeben, der in der Anlage zu § 9 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 festgehalten war.[1] Die einzige Notenbank im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin war die Rostocker Bank. Diese gab aber 1877/78 die Notenbankfunktion auf, um keine Einschränkungen ihres weiteren Bankgeschäftes (insbesondere des Hypothekargeschäftes) hinnehmen zu müssen (wie dies für Notenbanken vorgesehen war).
1930 erfolgte die Übernahme der Mecklenburgischen Bank (gegr. 1880) in Schwerin, 1933 die Fusion mit der Mecklenburgischen Depositen- und Wechselbank. Die Rostocker Bank wurde danach als Zweigniederlassung (ab 1943 der Mecklenburger Bank, Schwerin) fortgeführt.[2] 1947 wurde die Mecklenburger Bank zur Abwicklung nach Köln verlagert. 1963 wurde der Sitz nach Lübeck verlegt und 1964 in Norddeutsche Hypotheken- und Wechselbank umbenannt. Nach diversen Fusionen war diese Teil der im Mai 2016 vom Markt genommenen Hypothekenbank Frankfurt.[3]
Bankgebäude
Der Hauptsitz der Rostocker Bank befand sich in der Kröpeliner Straße 84. Das repräsentative, siebenachsige Gebäude mit plastischem Fassadenschmuck wurde 1908/09 nach Entwürfen des Architekten Paul Korff errichtet. Es ist heute ein Baudenkmal.
Weblinks
Einzelnachweise
- Anlage zu § 9 des Bankgesetzes vom 14. März 1875
- Rostocker Bank: Inhaberaktie 1928 auf pentenrieder.com
- LSF Loan Solutions Frankfurt GmbH