Rittersturm
Der sogenannte Rittersturm war die 1802/1803 einsetzende Mediatisierung der bisher reichsunmittelbaren Reichsritterschaft im Heiligen Römischen Reich.
Verlauf
Bei der Neuordnung des Reiches im Reichsdeputationshauptschluss 1803 sollten die Reichsritterschaften im Gegensatz zur Säkularisation der geistlichen Fürstentümern eigentlich verschont bleiben. Bereits im Winter 1802/1803 hatten aber die Territorialstaaten Bayern und Württemberg versucht, sich mit Abtretungs- und Überweisungspatenten der benachbarten, meist zersplitterten und kleinen Gebiete der Reichsritter zu bemächtigen. Im Herbst 1803 wurden dann die meisten der ungefähr 300 Reichsritterschaften von ihren größeren Nachbarn faktisch einverleibt. 1804 folgten auch noch die Fürsten von Leiningen, Hohenlohe und zu Löwenstein.
Die Maßnahmen wurden von Kaiser Franz II. als illegal bezeichnet, er konnte sie allerdings aufgrund der Machtverhältnisse im Reich faktisch nicht rückgängig machen. 1806 erfolgte mit dem Ende des Reiches dann die endgültige Mediatisierung der Reichsritterschaften. Die Rheinbundakte sanktionierte in Artikel 25 die einseitigen Maßnahmen der Territorialstaaten.
Literatur
- Volker Himmelein, Hans Ulrich Rudolf: Alte Klöster – Neue Herren, Ausstellungskatalog, Band 2, Thorbecke Verlag, 2003.
- Albert Funk: Kleine Geschichte des Föderalismus: Vom Fürstenbund zur Bundesrepublik, Verlag Ferd. Schöningh GmbH & Co. KG, 2010.