Reizstoffsprühgerät

Ein Reizstoffsprühgerät (RSG) ist ein Gerät, mit dem Reizgasaerosol (in der Regel Tränengas oder Pfefferspray) versprüht wird.

Reizstoffsprühgerät, Typ RSG 2
Reizstoffsprühgerät, Typ RSG 3

Konstruktion und Einsatz

Das Reizstoffsprühgerät enthält eine Sprühdose mit einem Ventil und einer Austrittsdüse, die zusammen zu einer handlichen Einheit zusammengefasst sind. Das Reizstoffsprühgerät zählt zu den Ausrüstungsgegenständen der Polizei in Deutschland und in Österreich sowie der Bundeswehr und der Schweizer Armee.

Pfefferspray in Reizstoffsprühgeräten wurde bei der deutschen Polizei Anfang 2000 als Einsatzmittel für Polizeivollzugsbeamte eingeführt, um unmittelbaren Zwang auszuüben. Ziel war und ist es, damit ein milderes Zwangsmittel als den Schlagstock oder sogar gegenüber dem Schusswaffengebrauch zu schaffen, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Auswahl des Zwangsmittels besser Rechnung tragen zu können. Die Gerätebezeichnungen lauten je nach Ausführung RSG 1, RSG 2 (geeignet zum verdeckten Tragen), RSG 3 sowie RSG 4 (für den Einsatz bei besonderen polizeilichen Lagen, insbesondere Menschenansammlungen) und sind in der polizeilichen Ausführung nicht auf dem freien Markt erhältlich. Der Anteil des Reizstoffes beträgt bei der deutschen Polizei 0,3 Gew.-%. Die Reichweite beträgt 2,5 m (RSG 2) oder 4 m (RSG 1, RSG 3 und RSG 4).[1][2] Von verschiedenen polizeilichen Ausführungen existieren ähnlich gebaute zivile Versionen unter abweichenden Bezeichnungen.

Technische Daten von Reizstoff-Sprühgeräten (RSG) in polizeilicher Ausführung[1][2]
Bezeichnung RSG 1 RSG 2 RSG 3 RSG 4
Einsatzreichweite 4 m 2,5 m 4 m 4 m / 7 m
Sprühbilddurchmesser 10–20 cm 10–20 cm 10–20 cm 10–20 cm / 20–40 cm
Mindestzahl von 1-Sekunden-Strahlstößen 11 4 5–8 11
Füllmenge ? 20 ml 60 ml 400 ml

Waffenrecht

Im deutschen Waffenrecht werden Reizstoffsprühgeräte als Sprühgeräte bezeichnet. Das deutsche Waffengesetz enthält unter anderem Regelungen zur Reichweite und Altersbeschränkungen. Personen ab 14 Jahren dürfen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassene Reizstoffsprühgeräte besitzen und in der Öffentlichkeit mitführen; der kleine Waffenschein ist hierfür nicht erforderlich.[3]

Einzelnachweise

  1. Björn Schering: Der Einsatz von Pfefferspray gegen Demonstranten durch Polizeikräfte. Gesundheitliche Auswirkungen und Grundsätze der Verhältnismäßigkeit. (PDF; 211 kB) Gutachten, Berlin 2010.
  2. Technische Richtlinie (TR): Reizstoff-Sprühgeräte (RSG) mit Oleoresin Capsicum (OC) oder Pelargonsäure-vanillylamid (PAVA). Polizeitechnisches Institut (PTI) der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol), Stand: November 2008.
  3. Kleiner Waffenschein: Alle Infos im Überblick. Spiegel Online, 14. Januar 2016
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