Reichsjugend
Die Reichsjugend war die Jugendorganisation der 1952 verbotenen Sozialistischen Reichspartei.
Geschichte
Die Reichsjugend wurde im Januar 1950 von Herbert Münchow und Walter Matthaei in Flensburg gegründet. Münchow wurde bereits im Herbst 1950 wegen zu großer Nähe zur Hitlerjugend aus der Organisation ausgeschlossen und gründete daraufhin die Deutsche Reichsjugend.[1] Ein Antrag auf Aufnahme in den Deutschen Bundesjugendring wurde im Herbst 1951 nicht behandelt.[2] Ebenfalls im Herbst 1951 trennte sich die Reichsjugend nach parteiinternen Auseinandersetzungen ihres Führers Matthaei von der Sozialistischen Reichspartei.[3]
Am 23. Oktober 1952 wurde die Reichsjugend trotz der zuvor erfolgten Trennung von der Partei als Teilorganisation der Sozialistischen Reichspartei durch das Bundesverfassungsgericht verboten.[3] Nach dem Verbot schlossen sich die Restgruppen der Reichsjugend um Matthaei am 2. Dezember 1952 mit dem Vaterländischen Jugendbund und Teilen der Deutschen Unitarier-Jugend zur 1994 ebenfalls verbotenen Wiking-Jugend zusammen.[4]
Aufbau
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts wurde die Reichsjugend nach dem Vorbild der Hitlerjugend aufgebaut, auch die Uniformen hätten mit Ausnahme der Hemdfarbe dem Vorbild der HJ entsprochen.[3]
Die Reichsjugend richtete sich an Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 21 Jahren, bis Mitte 1951 sollten ältere Mitglieder in die Reichsfront, den Ordnungsdienst der Sozialistischen Reichspartei, wechseln, nach der Trennung von der Mutterpartei gründete Matthaei stattdessen den Reichsorden.[5]
Mitte 1951 existierten Gruppen der Reichsjugend hauptsächlich in ländlichen Regionen der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die Mitgliederzahl war wegen des geringen Organisationsgrades der Reichsjugend unbekannt. Die Mitglieder kamen zu diesem Zeitpunkt nach Selbstauskunft der Reichsjugend aus allen Gesellschaftsschichten.[6] Das Führungspersonal rekrutierte sich zum Zeitpunkt des Verbots unter anderem aus 700 Hitlerjugend-Führern.[7]
Inhalte
Hauptziel der Reichsjugend war – wie schon in der Hitlerjugend – die ideologische Schulung ihrer Mitglieder entsprechend dem nationalsozialistisch geprägten Parteiprogramm der Sozialistischen Reichspartei. Ergänzt wurde dies durch ebenfalls aus der Hitlerjugend übernommene Programmelemente wie Zeltlager oder Volkstanz. Daneben beteiligte sich die Reichsjugend an Veranstaltungen der Mutterpartei und an antikommunistischen Kundgebungen.
Weitere gleichnamige Organisationen
Die Bezeichnung Reichsjugend wurde mehrfach von anderen rechtsextremen Jugendorganisationen aufgegriffen:
- Reichsjugend (Höller), am 8. Juni 1957 in Nordrhein-Westfalen verboten
- Deutsche Reichsjugend (auch Reichsjugend-Korps[8]) um Herbert Münchow (überparteilich, der Deutschen Reichspartei nahestehend); 1950 von der Reichsjugend abgespalten, Mitglied im Kameradschaftsring Nationaler Jugendverbände[9]
- Deutsche Reichsjugend der Deutschen Liga für Volk und Heimat; gegründet 1990
Einzelnachweise
- Herbert Münchow. In: Der Spiegel. Nr. 50, 1950, S. 33 (online).
- Warum defensiv? In: Aufwärts: Jugendzeitschrift des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Band 4, Nr. 25/26, 13. Dezember 1951 (online [abgerufen am 6. September 2008]).
- Entscheidung BVerfGE 2, 1 – SRP-Verbot.
- Franziska Hundseder: Militante Pimpfe und Jungmädel. In: Die Zeit, Nr. 14/1988
- Für Jugendliche über 21 Jahre. In: Der Spiegel. Nr. 40, 1951, S. 44 (online).
- Paul Hühnerfeld: Was aber denken die Jungen? In: Die Zeit, Nr. 24/1951
- Peter Brügge: Rechts ab zum Vaterland. In: Der Spiegel. Nr. 24, 1967, S. 105 (online).
- Stramme Haltung in neuer Uniform. In: Sozialdemokratischer Pressedienst. Nr. 95, 24. April 1951, S. 4 (PDF).
- Benno Hafeneger, Michael Buddrus: Militärische Arziehung in Ost und West. Band 4. Nachkriegszeit und fünfziger Jahre. Brandes & Apsel, Frankfurt am Main 1994, ISBN 3-86099-242-2, S. 70 ff.