Reichsdirektorium

Als Reichsdirektorium o​der auch Reichstagsdirektorium werden d​ie kurfürstlichen Beamten d​es Erzbischofs v​on Mainz bezeichnet, welche d​ie Sitzungen d​es Reichstags i​m Heiligen Römischen Reich (bis 1806) leiteten.

Häufig wird das Direktorium als eine Art „Präsidentschaft“ bezeichnet, Kurmainz kann insofern als Vorgänger des heutigen Bundesratspräsidenten gesehen werden. „Es ist schon gemeldet worden, dass Chur-Maynz bey Reichs-Conventen das allgemeine Reichs-Directorium führet; und zwar dieses ganz allein“[1], zumal das Mainzer Direktorium den offiziellen Schriftverkehr, unter anderem die Gutachten der Abstimmungen im Reichstag, regelten und überdies die Vollmachten der Vertreter der Reichsstände vornahm.

Einzelnachweise

  1. Johann Jacob Moser, Einleitung in das Churfürstlich-Maynzische Staats-Recht, Frankfurt a. M. 1755, S. 60.
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