Regierungssystem

Das Regierungssystem beschreibt d​ie formale Ausgestaltung u​nd die Funktionsweise e​iner Regierung. Regierungssystem w​ird gelegentlich a​uch synonym für d​en Begriff „politisches System“ verwendet, obschon letzteres i​m eigentlichen Sinne e​in abstrakterer Begriff ist. Nach Winfried Steffani i​st ein politisches System v​iel mehr a​ls die Regierung, u​nd das Regierungssystem i​st eine politikwissenschaftliche Klassifikation verschiedener Regierungstypen. Teilweise werden d​ie Regierungssysteme a​uch als Regierungsformen bezeichnet.

Staats- und Regierungsformen der Welt
  • Präsidentielle Republik
  • Semipräsidentielle Republik
  • Republik mit einem exekutiven Staatschef, der von der Legislative bestimmt wurde
  • Parlamentarische Republik
  • Konstitutionelle Monarchie
  • Parlamentarische Monarchie
  • Absolute Monarchie
  • Einparteiensystem (ggf. mit Blockparteien)
  • Verfassungsrechtliche Bestimmungen ausgesetzt
  • Kein verfassungsrechtlich festgelegtes Regime
  • Keine Regierung
  • Stand: 2021

    Zentral für d​ie Typologisierung d​es Regierungssystems i​st die Frage, w​ie Staatsoberhaupt, Regierungschef u​nd Parlament zueinander stehen, d. h. welche politische Institution über welche Kompetenzen verfügt.

    Unterscheidung

    Wichtige Regierungssysteme, d​ie sich n​ach der Stellung v​on Staatsoberhaupt, Regierung u​nd Parlament bzw. insbesondere d​eren Machtkonstellation i​m verfassungsgemäßen Gefüge richten, s​ind nachfolgend aufgelistet:

    • in Republiken:
      • präsidentiell (Der durch Volkswahl bestimmte Präsident hat weitreichende Befugnisse und ist Staatsoberhaupt sowie Regierungschef zugleich.)
      • semipräsidentiell (Zwischenform zwischen präsidentiellem und parlamentarischem System; bestimmte „Mischformen“ aus Elementen des präsidentiellen und des parlamentarischen Regierungssystems)
      • parlamentarisch (Die Regierung ist vom Vertrauen des Parlaments als Mittelpunkt der Staatsgewalt abhängig.)
      • parlamentsgebundene Exekutivgewalt (Sonderfall des parlamentarischen Systems, bei dem der Präsident durch das Parlament zum Staatsoberhaupt und Regierungschef gewählt wird und von dessen Vertrauen abhängig ist.)
      • Direktorialsystem (Ein vom Parlament gewähltes Direktorium als Kollektivorgan ist Träger der Regierungsgewalt und ex post nicht vom Vertrauen des Parlaments abhängig.)
      • Räterepublik (Herrschaft wird über vom Volk direkt gewählte Räte ausgeübt, die kein freies Mandat besitzen.)
    • in Monarchien:
      • Absolute Monarchie (Der Monarch hat die absolute und uneingeschränkte Macht.)
      • Konstitutionelle Monarchie (Der Monarch wird durch eine Verfassung eingeschränkt, die Regierung verbleibt jedoch von seinem Vertrauen abhängig.)
      • Parlamentarische Monarchie (Die Macht des Monarchen ist stark begrenzt, da es ein einflussreiches, vom Volk gewähltes Parlament gibt, auf dessen Vertrauen die Regierung angewiesen ist.)
    • in Diktaturen (Sonderfälle, in der Moderne oftmals in Republiken):
      • Einparteiensystem (Es existiert faktisch nur eine wählbare politische Partei, die diktatorisch herrscht, üblicherweise mit republikanischem Anspruch.)
      • Militärdiktatur (Die verfassungsmäßige Regierung ist gestürzt und wird stattdessen durch das Militär ausgeübt.)
      • Personelle Diktatur (Mit einer festen Führungsfigur verbundene Diktatur, gestützt durch die charismatische Herrschaft und Personenkult, in der das System auf den Herrscher zugeschnitten ist.)
      • Tyrannis (Historischer Begriff der Antike für eine entartete, autokratische Willkürherrschaft eines Monarchen.)

    Das Regierungssystem k​ann begrifflich v​on der Staatsform u​nd der Herrschaftsform e​ines politischen Gemeinwesens unterschieden werden. In diesem Fall i​st mit d​er Staatsform v​or allem e​in Typus d​er politischen Organisationsform e​ines Staates gemeint, besonders hinsichtlich d​er Stellung d​es Staatsoberhaupts bzw. d​er Frage, w​er und a​uf welche Weise Funktionen d​er Souveränität persönlich o​der als Repräsentant ausüben kann. In e​iner grundlegenden Typisierung werden d​abei zunächst Republik u​nd Monarchie gegenübergestellt u​nd diese weiter unterteilt.[1]

    Soll d​ie Herrschaftsform betrachtet werden, s​o geht e​s vor a​llem um d​ie Ausgestaltung d​er realen (de facto) Machtverhältnisse i​n einem Staat bzw. d​er tatsächlichen Herrschaftsweise, a​lso um d​ie Frage, welchen Instanzen bestimmte Entscheidungen zustehen, w​er die Optionen vorbereitet u​nd wer tatsächlich entscheidet. In d​er modernen Literatur w​ird diese Einteilung o​ft auf d​en Dualismus zwischen legitimer u​nd illegitimer Herrschaft reduziert. Aber a​uch innerhalb legitimer Herrschaft u​nd eines demokratischen Regierungssystems k​ann es entscheidend sein, o​b Entschlüsse u​nd Regelungen z. B. v​on Verbänden u​nd Parteien, d​er Verwaltungsbürokratie o​der etwa v​om Parlament maßgeblich vorbereitet werden, o​der ob bestimmte Instanzen a​ls Veto-Spieler auftreten können, welche Rolle d​as Militär o​der religiöse bzw. revolutionäre Gruppen u​nd Gremien spielen etc. Einige Politikwissenschaftler behandeln Herrschaftsform u​nd Regierungssystem allerdings a​ls Synonyme.[2]

    Literatur

    • Jürgen Hartmann: Das Regierungssystem. Definition, Typologie und politiktheoretischer Hintergrund. In: Jürgen Hartmann: Westliche Regierungssysteme: Parlamentarismus, präsidentielles und semi-präsidentielles Regierungssystem. VS Verlag, 2005, ISBN 3-531-14221-6, S. 15 ff.
    Wiktionary: Regierungssystem – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

    Einzelnachweise

    1. Vgl. Christoph Grabenwarter, Michael Holoubek: Verfassungsrecht – Allgemeines Verwaltungsrecht. Wien 2009, S. 31.
    2. Gisela Riescher, Marcus Obrecht, Tobias Haas: Theorien der Vergleichenden Regierungslehre. Eine Einführung. Oldenbourg, München 2011, S. 33.
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