Regierungsrat
Regierungsrat steht:
- in Deutschland für eine Amtsbezeichnung, siehe Regierungsrat (Deutschland)
- in Österreich für einen Ehrentitel für besondere Verdienste, siehe Berufstitel
- in der Schweiz einerseits für die Kantonsregierung der meisten deutschsprachigen Kantone, anderseits als Amtsbezeichnung für deren einzelne Mitglieder (einem deutschen Landesminister entsprechend)
- in Liechtenstein als Amtsbezeichnung für die Mitglieder der Regierung neben dem Regierungschef und seinem Stellvertreter, siehe Regierung des Fürstentums Liechtenstein
- in Schweden und Finnland bis Ende 2010 die Amtsbezeichnung für ein Mitglied des jeweiligen Oberverwaltungsgerichts (heute „Justizrat“), siehe Oberstes Verwaltungsgericht (Schweden) und Oberstes Verwaltungsgericht (Finnland)
- für den irakischen Regierungsrat, die vorübergehende Regierung des Irak von 2003/04
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