Rechtsdienst der liechtensteinischen Regierung
Der Rechtsdienst der Regierung (RDR) im Fürstentum Liechtenstein ist eine Stabsstelle (Amtsstelle[1]) im Sinne des liechtensteinischen Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) und dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen zugeordnet.[2]
Der Rechtsdienst umfasst Juristen und nichtjuristische Sachbearbeiter und steht unter der Leitung eines Stabsstellenleiters.
Aufgaben
Die Aufgaben des Rechtsdienstes sind in einer eigenen Verordnung festgelegt. Aufgaben des Rechtsdienstes sind:
- zur selbständigen Erledigung gemäß Art 2 Abs. 1 der Rechtsdienstverordnung:[3]
a) legistische Überprüfung von Rechtsvorschriften;
b) Herausgabe des Landesgesetzblattes;
c) Betreuung der Gesetzesdatenbank LILEX sowie Bereitstellung von konsolidierten Rechtsvorschriften und des dazu gehörigen systematischen Registers;
d) Ausschreibung von Landtagsbeschlüssen (Gesetze, Finanzbeschlüsse und Staatsverträge) zum Referendum;
e) Vorbereitung der Bereinigung der Anlagen zu den Verträgen mit der Schweiz (Zollvertrag, Währungsvertrag, Patentschutzvertrag, Vereinbarung betreffend Zivilluftfahrt und Vereinbarung über die Stempelabgaben);
f) Wahrnehmung der Interessen des Landes als Vertreter des öffentlichen Rechts nach Art. 15, 23 und 28 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes;
g) Ausbildung und Betreuung der Rechts- und Ferialpraktikanten des Rechtsdienstes der Regierung;
h) Betreuung der Regierungsbibliothek;
i) weitere Aufgaben, welche dem Rechtsdienst der Regierung durch Gesetz oder Verordnung übertragen werden.
- gemäß Art 2 Abs. 2 der Rechtsdienstverordnung (weisungsgebunden) im Auftrag des Regierungschefs oder der Regierung insbesondere:
a) Erstattung von Rechtsgutachten und Stellungnahmen sowie Bearbeitung von Entscheidungsentwürfen;
b) Rechtsberatung der Regierung und (seit 1. Juni 2013) formell auch der Regierungsmitglieder;
c) Erteilung von Rechtsauskünften an Amtsstellen und Kommissionen;
d) Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, insbesondere Verordnungsentwürfe zur Durchsetzung internationaler Sanktionen.
Ursprünglich der Kollegialregierung zugeordnet, wurde der Rechtsdienst im Jahr 1998 dem Ressort Justiz unterstellt. Von 2003 bis zum 1. Juni 2013[4] war der RDR direkt dem Regierungschef unterstellt.
Einzelnachweise
- Art 25 Gesetz vom 19. September 2012 über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation, LGBl 348/2012. Stabsstellen der Ministerien sind gemäß Art 33 vor allem beratend und unterstützend tätig. Stabsstellen können insbesondere Aufgaben aus den Bereichen Planung, Vorbereitung, Koordination und Aufsicht übertragen werden. Das zuständige Regierungsmitglied kann den Stabsstellen die erforderlichen Weisungen erteilen, soweit diesen nicht einzelne Geschäfte zur selbständigen Erledigung übertragen sind.
- Art 1 Abs. 1 Verordnung vom 21. Mai 2013 über den Rechtsdienst der Regierung, LGBl 199/2013. Die Verordnung ist am 1. Juni 2013 in Kraft getreten.
- Der Rechtsdienst handelt bei Erledigung dieser Aufgaben gemäß Art. 36 Abs. 1 RVOG weitgehend weisungsfrei.
- LGBl 199/2013.