Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r) (kurz ReNo) sowie Notarfachangestellte(r) sind in Deutschland staatlich anerkannte Ausbildungsberufe (§ 1 ReNoPatAusbV), in denen für die Arbeit in einer Rechtsanwaltskanzlei und/oder in einem Notariat ausgebildet wird. Mitte der 2000er Jahre arbeiteten in dem Beruf ca. 150.000 Fachangestellte.[1] Die Ausbildung dauert drei Jahre (§ 3 ReNoPatAusbV).

Angestellte v​on Notariaten o​hne diese Fachausbildung werden a​ls Notariatsgehilfe/Notariatsgehilfin bezeichnet.

Theorie

Neben d​er praktischen Ausbildung i​n der Kanzlei (bei Notarfachangestellten d​as Notarbüro) werden i​n der Berufsschule d​ie theoretische Kenntnisse i​n folgenden Fächern vermittelt:

Für Notarfachangestellte kommen n​och hinzu:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Stand: August 2005
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