Recht der Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr

Recht d​er Verbote u​nd Beschränkungen für d​en grenzüberschreitenden Warenverkehr (VuB) s​ind zusammengefasste Regeln i​m In- u​nd Export, für dessen Durchsetzung d​ie Zollbehörden zuständig sind.

Die Ein-, Aus- oder Durchfuhr zahlreicher Waren in den deutschen bzw. EU-Binnenmarkt ist durch eine Vielzahl von Gesetzen reglementiert bzw. verboten. Hierbei handelt es sich insbesondere um Bestimmungen aus dem Abfall-, Artenschutz-, Arzneimittel-, Betäubungsmittel-, Gentechnik-, Marken-, Tierseuchen- oder Waffenrecht.

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