Realdefinition
Eine Realdefinition oder Sacherklärung ist eine Definition, die Aussagen über Eigenschaften eines Gegenstandes oder Sachverhalts enthält, die im Hinblick auf diesen Gegenstand oder Sachverhalt für wesentlich gehalten werden.
Das unterscheidet die Realdefinition von der Nominaldefinition, bei der ein Begriff unter Verwendung anderer Begriffe definiert und so durch diese ersetzbar gemacht wird.
Eine Realdefinition ist also im Gegensatz zur Nominaldefinition, die der Festsetzung der Bedeutung eines Begriffs dient, informativ bezüglich des Bezeichneten. Deshalb sind Realdefinitionen Behauptungen über die Beschaffenheit eines Phänomens und haben den gleichen Status wie empirische Hypothesen. Sie müssen sich an der Realität des bezeichneten Phänomens bewähren und können wahr oder falsch sein.[1] Der Begriff geht auf Aristoteles zurück.
Weblinks
- Nominaldefinition, abgerufen am 28. März 2018.
Einzelnachweise
- Helmut Kromrey: Empirische Sozialforschung. 10. Auflage, Leske + Budrich, 2002, S. 164.