Rathaus Sankt Veit an der Glan
Das Rathaus von Sankt Veit an der Glan steht an der nördlichen Längsseite vom St. Veiter Hauptplatz. Es ist ein dreigeschossiger, sechsachsiger, im Kern gotischer Bau, der im 16. und 18. Jahrhundert verändert wurde. Vom Bau des 15. Jahrhunderts stammt das profilierte Kielbogenportal. Darüber ist eine mit 1468 bezeichnete Metallgußtafel mit vier Heiligenfigürchen, dem Kärntner Wappen, dem Reichswappen, den Hauszeichen der Stifterfamilien Gleismüller und Kaltenhauser sowie der Spruch „Aeins mans red ein halbe red. Man sol sy verhoren bed.“ aus dem Sachsenspiegel. 1754/55 erfolgte eine barocke Umgestaltung der Fassade durch Marx Josef Pittner mit Wellengiebel, reichem Stuckdekor mit Blumengirlanden an den Fensterverdachungen und Trophäenschmuck zwischen den Fensterachsen. Die Statue der Justitia wird Johann Pacher zugeschrieben. Die Wasserspeier in Drachenform, das Oberlichtgitter des Portales mit dem heiligen Vitus und die Schmiedeeisengeländer in der Einfahrt wurden 1754 von Franz Ortner gefertigt.
Der dreigeschossige Arkadenhof mit toskanischen Säulen und Sgraffitodekoration, der Balustersäulchen imitiert und die Bogenzwickel dekorativ füllt, wurde um 1540 geschaffen. Erweiterungen des Hofs fanden statt: Im 17. Jahrhundert an der Nordseite, im 20. Jahrhundert an der Ost- und Südseite. 1953 wurden die Sgraffiti erneuert. Der Innenhof wurde 1998 nach Plänen des Architekten Herfried Peyker überdacht und wird seitdem für kulturelle Veranstaltungen genutzt.
Die stuckierte Decke des großen Saals im ersten Obergeschoss stammt von Marx Josef Pittner, 1754.
Literatur
- Georg Dehio (Begr.), Ernst Bacher (Bearb.): Kärnten (Die Kunstdenkmäler Österreichs). Anton Schroll, Wien 2001, ISBN 3-7031-0712-X, S. 849.
- Barbara Kienzel, Wilhelm Deuer und Eduard Mahlknecht (Hrsg.): Die Kunstgeschichte Kärntens. Verlag Carinthia, Klagenfurt
- Barock in Kärnten. Mit einem Beitrag von Eva Berger. 2000, ISBN 3-85378-489-5, S. 245.
- Renaissance in Kärnten. Mit einem Beitrag von Eckart Vancsa. 1996, ISBN 3-85378-438-0, S. 182.