Rampe (ortsfester Zugang)
Als Rampe bezeichnet man einen ebenen oder schrägen ortsfesten Zugang. Eine Rampe ist in diesem Sinne also nicht notwendigerweise eine schiefe Ebene.
Abgrenzung
Der Begriff der Rampe als Zu- oder Auffahrt wird umgangssprachlich primär mit der Verwendung durch Fahrzeuge in Verbindung gebracht. Ein Autobahnanschluss z. B. wird also zwar ebenfalls als Rampe, nicht jedoch als Zugang der Bauwerkserschließung angesehen.
Ein Zugang ist in diesem Sinne dann keine Rampe, wenn eine Treppe mit der für sie typischen Steigung um eine schiefe Ebene ergänzt wird, damit Fußgänger sie auch mit Einkaufs- oder Kinderwagen leicht überwinden können. Die schiefe Ebene kann dabei für sich genommen als Rampe, jedoch nicht als eigenständiger Zugang angesehen werden.
Für Rampen, die als Fahrweg oder Zugänge mobil eingesetzt werden, hat sich der Begriff Verladerampe eingebürgert.
Formen
Gebäudeauffahrten
Liegen Gebäude nicht eben, so wird die Zufahrt durch Rampenanlagen ermöglicht. Das ist sowohl dann der Fall, wenn das Bauwerk in Hanglage steht, wie auch, wenn das Hauptgeschoss nicht ebenerdig ist.
So haben viele Schlösser, aber auch andere öffentliche Repräsentationsbauten Auffahrten vor dem Haupteingang, damit man aus der Kutsche direkt ins Gebäude gelangen konnte. Diese Rampen sind vielfach mit Stiegenaufgängen kombiniert, in der Art einer Vorhalle überdacht oder in Vorbauten integriert, und besonders repräsentativ ausgeführt. In einem Park gelegen, zieht sich die Auffahrt als Gesamtanlage vom Aussentor bis zum Schlossvorplatz oder -hof. Bei Burgen, die naturgemäß meist erhaben lagen, sind die Auffahrtsrampen zentraler Konstruktionsbestandteil. Analog findet sich das als Garagenauffahrt bei Wohnhäusern, wenn das Straßenniveau tiefer liegt.
Entsprechende Konstruktionen rein praktischer Natur findet man auch bei gewerblichen Gebäuden oder Anlagen aller Art, bis hin zu Bergbauernhöfen, im gesamten Transportwesen oder bei militärischen Bauten.
Laderampen
Die Laderampe dient dem Material- und Warenumschlag zwischen der Baulichkeit und Transportfahrzeugen. Da hier meist das Fußbodenniveau des Bauwerks dem Ladeflächenniveau des Fahrzeugs angepasst ist, sind Laderampen durchwegs ebene An- und Vorbauten, und nur sekundär durch schräge Rampen für rollendes Kleingerät ergänzt.
Fährrampen
Fährrampen und Ersatzübergangsstellen (NATO-Rampen) dienen dem Anlegen einer Autofähre sowie der Auffahrt und Abfahrt der Fahrzeuge.[1]
Treppenrampen
Wenn sie geografischen Gegebenheiten folgt, oder Bestandteil mittelalterlicher Bauwerke ist, ist sie teilweise mit Stufen ausgeführt. Die so entstehende Mischform aus Rampe und Treppe wird als Treppenrampe bezeichnet, die Abgrenzung liegt bei etwa 20° Treppensteigung, unter dieser Steigung muss man meist schon zwei Schritte je Stufe zugrunde legen, mehr Steigung wird mit rollendem Gerät aufwändig oder anstrengend. Nachteilig hierbei ist, dass Treppenrampen als Zufahrten für Rolltransport (Schubkarren, Rollstühle usw.) nur bedingt geeignet sind.
Barrierefreiheit
Angelegt werden Rampen heute in der Regel als behindertengerechte Zuwegung mit einer Steigung von maximal 6 %, also einem Steigungswinkel von maximal ca. 3,4°. Maße, Anbringung und Ausführung orientieren sich in diesem Fall in Deutschland auch an den Vorgaben der Normen
- DIN 18025 Barrierefreie Wohnungen; Wohnungen für Rollstuhlbenutzer; Planungsgrundlagen
- DIN 18024 Barrierefreies Bauen: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen
- DIN 18035 Sportplätze – Teil 1: Freianlagen für Spiele und Leichtathletik, Planung und Maße