Quadriburgium
Quadriburgium, auch Kastell Qualburg, war im 1. bis 5. Jahrhundert eine römische Befestigungsanlage am Niedergermanischen Limes. Der Ort lag auf einer 17 Meter hohen, alluvialen Düne an einem heute verlandeten Altarm des Rheins. Die Düne ist heute mit dem Ort Qualburg bei Bedburg-Hau am Niederrhein überbaut.
Kastell Qualburg | |
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Alternativname | Quadriburgium |
Limes | Niedergermanischer Limes |
Datierung (Belegung) | 69/70 n. Chr. bis Anfang 5. Jh. n. Chr. |
Typ | Kleinkastell |
Einheit | Numerus Ursariensium |
Größe | unbekannt |
Bauweise | unbekannt |
Erhaltungszustand | oberirdisch nicht mehr sichtbar |
Ort | Qualburg |
Geographische Lage | 51° 46′ 40″ N, 6° 10′ 44″ O |
Vorhergehend | Harenatium (Kastell Kleve-Rindern) (nordwestlich) |
Anschließend | Kastell Steincheshof (südöstlich) |
Der bei dem römischen Historiker Ammianus Marcellinus in dessen Werk Res gestae überlieferte Ortsname Quadriburgium wird allgemein mit diesem Fundplatz gleichgesetzt.
Lage
Das heutige Bodendenkmal befindet sich in Ortslage in der Gemeinde Qualburg. Die Kirche St. Martinus erhebt sich heute über dem mutmaßlichen Zentrum des römisch-fränkischen Siedlungsplatzes.
Geschichte
Infolge des Bataveraufstandes wurde auf der Düne eine erste, vermutlich bereits militärische Anlage errichtet. Anfang des 2. Jahrhunderts ist der militärische Charakter greifbarer. Zu dieser Zeit wurde die Anlage durch einen Doppelgraben gesichert. Zu der Befundlage innerhalb dieser Umwehrung gibt es bislang keine Erkenntnisse. Möglicherweise befand sich hier ein Kleinkastell oder eine Benefiziarierstation. Um die Mitte des 3. Jahrhunderts wurde die Befestigung Quadriburgiums von dem Numerus Ursariensium erneuert und mit zwei 16 Meter breiten Gräben umgeben. Es wird angenommen, dass der numerus, der über einen gestempelten Ziegel belegt ist, hier stationiert war, weshalb die Anlage als Numeruskastell angesprochen wird.[1] Die Gräben wurden um 275 verfüllt, was auf eine Zerstörung der Anlage im Zuge der Germaneneinfälle von 275/76 hindeutet. Die Befundlage deutet auf einen Wiederaufbau unter Probus hin. Kurz danach wurde das Kastell jedoch aufgelassen und erst bei den erneuten Germaneneinfällen Mitte des 4. Jahrhunderts unter dem späteren Kaiser Julian wieder in Betrieb genommen, wovon Ammianus Marcellinus berichtet.[2] Endgültig aufgegeben wurde der Standort erst zu Beginn des 5. Jahrhunderts.
Vicus und Gräber
Das Lagerdorf (Vicus) ist bislang nicht ergraben. Dennoch kann angenommen werden, dass es ohne Unterbrechung von der zweiten Hälfte des 1. bis zu Beginn des 5. Jahrhunderts bestand. Funde aus der Martinuskirche, die sich heute im Zentrum des antiken Siedlungsbereichs befindet, weisen auf eine Siedlungskontinuität auch in fränkischer Zeit hin. Darunter sind eine durchbrochene Greifenschnalle des 7. Jahrhunderts und vier vermutlich frühere Grabplatten, auf denen die germanischen Namen „Alfruc“ und „Gerhard“ überliefert sind. Die Bestattung an der Martinuskirche weist auf eine erhaltenen gebliebene, romanische Tradition hin.
Denkmalschutz
Das Kastell und der Bereich des Lagervicus sind Bodendenkmale nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG)[3]. Nachforschungen und gezieltes Sammeln von Funden sind genehmigungspflichtig. Zufallsfunde sind an die Denkmalbehörden zu melden.
Siehe auch
Literatur
- Clive Bridger: Neufunde aus Qualburg. In: Bonner Jahrbücher 190, 1990, S. 373–403.
- Kurt Böhner: Zur frühmittelalterlichen Besiedlungsgeschichte des Niederrheingebietes zwischen Krefeld und Kleve. In: Führer zu vor- und frühgeschichtlichen Denkmälern. Bd. 14: Linker Niederrhein. Zabern, Mainz 1969, S. 86 f.
- Michael Gechter: Bedburg-Hau-Qualburg. In: Heinz Günter Horn (Hrsg.): Die Römer in Nordrhein-Westfalen. Theiss, Stuttgart, 1987, ISBN 3-8062-0312-1, S. 347 f.
- Heinz Günter Horn: Schneppenbaum-Qualburg – Quadriburgium. In: Julianus Egidius Bogaers und Christoph B. Rüger (Hrsg.): Der Niedergermanische Limes. Materialien zu seiner Geschichte. Rheinland-Verlag, Köln 1974, ISBN 3-7927-0194-4, S. 96–98
- Harald von Petrikovits: Das römische Rheinland. Rheinland-Verlag, Bonn 1960 (Beiheft Bonner Jahrbücher 8).
Einzelnachweise
- Gechter 1987, S. 347.
- Res gestae 18,2,4.
- Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG)