Psychomarkt
Die Bezeichnung Psychomarkt steht für die Vielfalt der Anbieter und Angebote psychologischer Dienstleistungen (z. B. Psychologische Diagnostik, Beratung, Lebenshilfe, Persönlichkeitsentwicklung, Therapie, andere Personaldienstleistungen u.v.m.), wobei die negative Konnotation aufgrund der großen Anzahl konkurrierender Angebote und deren unterschiedlicher, schwer zu überprüfender, sowie oft fragwürdigen Qualität bewusst in Kauf genommen wird.[1] Durch den Begriff Markt soll verdeutlicht werden, dass es sich dabei um einen stark kommerziellen Bereich handelt – der Umsatz pro Jahr wird in Deutschland je nach Definition zwischen 5 und 10 Milliarden Euro geschätzt.
Marktregulation
Das Bedürfnis nach Konsumentenschutz und Qualitätssicherung auf diesem Gebiet hat dazu geführt, in Deutschland einen „Gesetzentwurf über Verträge auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe und der Persönlichkeitsentwicklung“ (Kurzbezeichnung „Psychomarkt-Gesetzentwurf“)[2] einzubringen. Er ist 2004 im Bundesrat gescheitert. Unter anderem sollten die Anbieter darin verpflichtet werden, Auskunft über ihre Qualifikation und die angewandten Methoden zu geben, um die Qualität einschätzbar zu machen. Ein Grund für das Scheitern waren Konsensfindungsprobleme bei der Definition von Qualität, ein weiterer die Frage, welche der zahlreichen Angebote unter diese Bezeichnung fallen.
Die Qualitätsbeurteilung wird erschwert, weil gesetzliche Grundlagen und Normen für den Bereich psychologischer Dienstleistungen und deren Anbieter in den meisten Ländern fehlen oder unvollständig sind. Qualitätsnormen für die Psychologische Diagnostik sind zwar vorhanden, sie haben aber keine gesetzlich bindende Kraft. Für andere Bereiche (z. B. Beratungsleistungen und viele Methoden zur Persönlichkeitsentwicklung) fehlen allgemein anerkannte Normen vollständig.
Einschätzung der Qualität angebotener Dienstleistungen
Bisher werden Qualitätsanforderungen für psychologische Dienstleistungen fachintern von Berufsverbänden definiert. Normen wie die DIN 33430 für die Eignungsdiagnostik wenden sich an die Auftraggeber psychologischer Dienstleistungen und die Einhaltung beruht auf Freiwilligkeit. Weil es sich um einen Markt handelt, sind Information und Aufklärung der Verbraucher (Auftraggeber) Möglichkeiten, über die Nachfrage Einfluss auf die Angebote zu nehmen.
Einschätzung der Qualifikation der Dienstleister
Ein Schutz von Berufsbezeichnungen (Titelschutz) legt fest, dass bestimmte Tätigkeiten nur von festgelegten Berufen ausgeübt werden dürfen (wie bei Psychotherapie in Deutschland und Österreich). Innerhalb der Wirtschaftspsychologie sind die meisten Tätigkeitsfelder aber nicht an bestimmte Qualifikationen gebunden (z. B. die gesamte Personaldiagnostik).
- Akademische Bezeichnungen wie Doktor und Master sind in vielen Ländern geschützt, bezeichnen jedoch nur eine wissenschaftliche Qualifikation ohne Bezug zu einem bestimmten Fachgebiet.
- In Deutschland sind der Titel Diplom-Psychologe bzw. die entsprechenden Masterabschlüsse geschützt. Des Weiteren ist die Tätigkeit auf dem Gebiet der Psychotherapie gesetzlich geregelt. Der Titel Psychotherapeut ist gesetzlich geschützt.[3]
- In Österreich existiert ein Psychologengesetz, welches den Titel Psychologe und die Tätigkeit schützt, eingeschlossen die Psychotherapie.
- In der Schweiz sieht das Psychologiegesetz ebenfalls weitreichende Konsequenzen für psychologische Angebote vor.[4]
Einzelnachweise
- Infoseite des Bundesverbandes Sekten- und Psychomarktberatung e.V.
- Entwurf zum Gesetz über Verträge auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe und der Persönlichkeitsentwicklung
- Psychotherapeutengesetz in Deutschland
- Initiative Psychologie-Gesetz in der Schweiz (Memento des Originals vom 6. November 2009 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
Weblinks
- Therapie: Führer durch den Psychomarkt: DER SPIEGEL 1/1994
- Psychoberufe: Deutsches Ärzteblatt, Jahrgang 103, Heft 4, 27. Januar 2006