Prozessleitelektroniker
Prozeßleitelektroniker war ein von 1992 bis 2007 staatlich anerkannter Ausbildungsberuf.[1] Er entspricht etwa dem früheren Meß- und Regelmechaniker.[2] Im Rahmen der Neuordnung der Ausbildungsberufe wurde dieser industrielle Elektroberuf durch die Ausbildung zum Elektroniker/Elektronikerin für Automatisierungstechnik abgelöst.
Abgeschlossen wurde die Ausbildung nach dreieinhalb Jahren durch eine theoretische und praktische Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Diese Berufsausbildung wurde durch Verordnung vom 2. April 1992[3] anerkannt und am 3. Juli 2003[4] von anderen industriellen Elektroberufen abgelöst.
Der Prozeßleitelektroniker war verantwortlich für die Wartung und Instandhaltung industrieller, automatisierter Produktionsanlagen. Er gewährleistete die Funktion von Aktoren, Sensoren und der Steuerung bzw. Regelung zwischen den erstgenannten.
Weblinks
- Berufsauskunft der Bundesagentur für Arbeit
- Die neuen M+E–Berufe, Gesamtmetall 2005 (Memento vom 29. September 2007 im Internet Archive) (PDF-Datei, 2,09 MB)
- Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe vom 14. März 2001 (PDF-Datei, 1,3 MB)
Einzelnachweise
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Prozeßleitelektroniker/zur Prozeßleitelektronikerin 2. April 1992; PDF-Datei, 1 MB
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Meß- und Regelmechaniker/zur Meß- und Regelmechanikerin (Meß- und Regelmechaniker-Ausbildungsverordnung – MuRAusbV) 18. Februar 1981; PDF-Datei, 1,3 MB
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Prozeßleitelektroniker/zur Prozeßleitelektronikerin vom 2. April 1992, BGBl I, Nr. 19 vom 10. April 1992, Seite 797.
- Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 3. Juli 2003, BGBl I, Nr. 31 vom 11. Juli 2003, S. 1144.