Prepaid Verband Deutschland
Der Prepaid Verband Deutschland (PVD) e. V., früher Prepaid Forum Deutschland e. V., ist eine Branchenvereinigung und Interessenvertretung der in Deutschland tätigen Prepaid-Industrie. Dazu gehören zum Beispiel Anbieter von Prepaid-Zahlungsmitteln (wie Banken und E-Geld-Institute), Processingunternehmen, Telekommunikationsanbieter, Handelsunternehmen, die Guthabenkarten herausgeben, Wallet-Anbieter, Kartenorganisationen, Anbieter von Loyalty-Systemen und Distributoren der Prepaid-Zahlungsprodukte im Handel.
Prepaid Verband Deutschland e. V. (PVD) | |
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Zweck: | Vertretung der gemeinschaftlichen berufsständischen Interessen der Mitglieder als Unternehmen der Prepaid-Industrie und Förderung des Ansehens der Prepaid-Industrie in Deutschland. |
Vorsitz: | Jonny Natelberg, Christian Aubry, Dr. Hartwig Gerhartinger, Volker Patzak, Jörg Steinmetz |
Gründungsdatum: | 15. Juni 2011 |
Mitgliederzahl: | 23 |
Mitarbeiterzahl: | 1–10 |
Sitz: | Berlin |
Website: | www.prepaidverband.de |
Der Verband vertritt durch aktive Weiterentwicklung des Prepaid-Marktes die Interessen seiner Mitglieder, ist Ansprechpartner für Politik, Behörden sowie die Öffentlichkeit. Weiter ist er Herausgeber des halbjährlich erscheinenden Magazins „PVD News“ und veranstaltet den jährlich stattfindenden Prepaid Kongress.[1] Der PVD ist ein eingetragener Verein und wurde im Oktober 2011 als Prepaid Forum Deutschland e. V. mit Sitz in Frankfurt am Main gegründet. 2013 erfolgte die Umbenennung in Prepaid Verband Deutschland e. V. und 2018 wurde der Vereinssitz nach Berlin verlegt.
Aufgaben
- Förderung der gemeinsamen Interessen und der Wahrnehmung der Prepaid-Branche
- Förderung des fairen Wettbewerbs
- Förderung des Dialogs und des Austausches zu regulatorischen Themen der Prepaid-Branche
Mitglieder
Zu den Mitgliedern gehören u. a. Blackhawk, DTV Tabak, Edenred, epay/cadooz, fashioncheque, ICP, ingenico, Lekkerland, Mastercard, novum Bank, Paysafecard, ilo-profit, ReiseBank, SIX, Sodexo, solarisBank, SVS, Telecash, VVS, Weststein und wirecard.
Mitgliedschaften
Der Verband ist in der Öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern eingetragen[2] und unter der Kennnummer 4311 5161 3776 – 29 im Transparenzregister der Europäischen Kommission registriert.
Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen
Der Verband reichte zu mehreren Gesetzentwürfen Stellungnahmen ein.[3][4][5][6] Am 19. Oktober 2011 war das Prepaid-Forum-Deutschland zu einer Anhörung zum Thema Geldwäscheprävention in den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eingeladen.[7]
Weblinks
- Offizielle Website des Verbandes
- Website des Prepaid Kongress
- Victor Tiberius: Seasteads: Opportunities and Challenges for Small New Societies vdf Hochschulverlag AG, S. 234
- Stellungnahme des Prepaid Verbandes Deutschland (PV D) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (ZDUG) auf bundesfinanzministerium.de
- Prepaid Verband Deutschland e.V. (PVD) auf LobbyFacts.eu (europäische Lobbying-Plattform)
Einzelnachweise
- Prepaid Kongress. Prepaid Verband Deutschland e. V., abgerufen am 31. Juli 2017.
- Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertreter, S. 583, Eintrag 1720 (Stand: Mai 2017). Deutscher Bundestag, abgerufen am 31. Juli 2017.
- PVD: Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention. 14. Oktober 2011, abgerufen am 25. Juni 2018.
- PVD und HDE: Positionspapier zur Identifizierung bei Prepaid-Nutzern von Mobilfunkgeräten. Juni 2016, abgerufen am 25. Juni 2018.
- PVD: Stellungnahme des Prepaid Verbandes Deutschland (PVD) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (ZDUG). 4. Januar 2017, abgerufen am 25. Juni 2018.
- Prepaid Verband Deutschland (Hrsg.): Positionen des PVD und seiner Mitglieder. (prepaidverband.de [abgerufen am 25. Juni 2018]).
- Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 17/6804 - Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention). 1. Dezember 2011, abgerufen am 25. Juni 2018.