Preisnachlass
Ein Preisnachlass ist die Verringerung des Kaufpreises durch den Verkäufer bei der Abwicklung eines Kaufvertrags. Preisnachlässe können aus verschiedenen Gründen gewährt werden und verschiedene Formen annehmen.
Typen von Preisnachlässen
Ein Preisnachlass kann vom Verkäufer als Ausgleich für eine Leistungsstörung gewährt werden, zum Beispiel für einen vom Käufer durch eine Mängelrüge angezeigten technischen Mangel der Ware oder Dienstleistung. Eine solche, als Ausgleich für die mangelhafte Leistung gewährte Reduzierung des Preises wird in Deutschland als Minderung bezeichnet.
Mangelhafte Leistungen, insbesondere auch längere Lieferzeiten als vertraglich vorgesehen, können zu bereits im Kaufvertrag festgeschriebenen Preisnachlässen in Form von Vertragsstrafen führen.
Preisnachlässe können vom Verkäufer auch aus wirtschaftlichen Gründen gewährt werden, ohne dass er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur mangelhaft nachkommt, etwa zur Kundenbindung, zur Verkaufsförderung,[1] als Instrument zur Lagerplanung[2] oder zur Verringerung des Zahlungsrisikos. Sie können dann die Form von Rabatten, Boni oder Skonti annehmen.
Auch eine Senkung des Listenpreises einer Ware oder Dienstleistung stellt einen Preisnachlass dar.
Literatur
- Gisela Joswig-Kühl, Klaus Hölzel, Karlhans Damerau (Hrsg.): Gabler-Wirtschafts-Lexikon. 11. Auflage. Springer Fachmedien, Wiesbaden 1984, ISBN 978-3-409-30383-5, S. 1719, Sp. 809–810, doi:10.1007/978-3-322-87454-2.
Einzelnachweise
- Gabler-Wirtschafts-Lexikon. 11. Auflage. Springer Fachmedien, Wiesbaden 1984, S. 2262, Sp. 1895–1896.
- Gabler-Wirtschafts-Lexikon. 11. Auflage. Springer Fachmedien, Wiesbaden 1984, S. 1322, Sp. 15–16.