Präliminarien

Als Präliminarien bezeichnet man Vorverhandlungen und vorläufige Abmachungen (vgl. Präliminarfrieden). Das neulateinische Wort praeliminaria ein Pluraletantum – wurde aus dem lateinischen Ausdruck „prae limine“ („vor der Schwelle“) gebildet, um ein Verfahren zu benennen, in dem geklärt werden soll, ob über eine Angelegenheit überhaupt verhandelt werden kann.

Das Wort wird auch als Synonym für einleitende Bemerkungen und vorläufige Übereinkommenspunkte benutzt.[1]

Siehe auch

Literatur

Wiktionary: Präliminarien – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. kruenitz1.uni-trier.de
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