Postsignalflagge
Die Postsignalflagge wurde durch die Vierte Durchführungsverordnung zum Flaggenrechtsgesetz (Postsignalflagge für Seeschiffe) vom 5. Dezember 1951 (BGBl. 1952 II S. 403) eingeführt. Sie war für alle See- und Handelsschiffe bestimmt, die nach dem Flaggengesetz die Bundesflagge führen dürfen. Solange diese Seeschiffe Post im Auftrag der Deutschen Bundespost beförderten und an Bord hatten, führten sie neben der Bundesflagge die Postsignalflagge im Vortopp.
Die Postsignalflagge für Seeschiffe war eine dreieckige goldfarbene Flagge (Stander), deren Höhe zur Länge sich wie drei zu fünf verhält. Die beiden Längsseiten sind mit je einem schwarzen (außen) und roten (innen) Randstreifen versehen. Die Breite jedes Streifens beträgt einzwölftel der Höhe der Flagge. In dem goldfarbenen Feld befindet sich ein schwarzes Posthorn, dessen Mundstück zum Mast zeigt.
Durch Verordnung vom 26. September 1990 (BGBl. I S. 2144) wurde die Postsignalflagge wieder abgeschafft.
Siehe auch
Literatur
- Handwörterbuch des Postwesens, Hrsg. Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, 2. völlig umgearbeitete Auflage, Frankfurt am Main, 1953, Seite 557
- Meyer: Die deutschen Postflaggen: Ein heraldischer Beitrag zur Deutschen Postgeschichte von 1867 bis zur Gegenwart; in: Archiv für Deutsche Postgeschichte, Hrst: Gesellschaft für Deutsche Postgeschichte; Heft 1 von 1960; S. 32–39
Weblinks
- Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich: 186. Kundmachung: Bundespostflagge und Postsignalflagge für Seeschiffe der Bundesrepublik Deutschland, ausgegeben am 10. Mai 2006
- Historische Flaggen: Bundespostflagge (1950-1994)
- Bundespostflagge und Postsignalflagge 1950-1994 auf Flags of the World (englisch)