Polizeirabbiner
Polizeirabbiner sind Rabbiner der Polizei Baden-Württemberg. Sie sind analog zu den kirchlichen Polizeiseelsorgern für die Arbeit mit jüdischen und nichtjüdischen Bediensteten bei Polizei und Justiz zuständig.
Geschichte
Am 30. Dezember 2020 (15. Tevet 5781 nach jüdischer Zeitrechnung) unterzeichneten das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg, die Israelitische Religionsgemeinschaft Baden (IKG) für Baden und die Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg (IRGW) für Württemberg eine Vereinbarung über die Benennung von Polizeirabbiner/innen sowie deren Arbeit in der Polizei des Landes Baden-Württemberg, die zum 1. Januar 2021 in Kraft trat und vorerst zwei Jahre lang gelten soll. Damit ist Baden-Württemberg das erste Bundesland, das Polizeirabbiner in Anlehnung an die kirchlichen Polizeiseelsorger beruft.
Als Polizeirabbiner für Baden wurde Landesrabbiner Moshe Flomenmann von der IKG Lörrach berufen, für Württemberg der Ulmer Ortsrabbiner der IRGW, Shneur Trebnik.[1]
Die Initiative zur Berufung von Polizeirabbinern geht zurück auf die Erfahrungen des Beauftragten gegen Antisemitismus der Landesregierung Baden-Württemberg, Michael Blume. Dieser empfiehlt in seinem dem Landtag von Baden-Württemberg am 28. Juni 2019 vorgelegten Bericht im Sinne einer Vorbildfunktion staatlicher Stellen die Einstellung von je einem badischen und württembergischen Polizeirabbiner analog zu den kirchlichen Polizeiseelsorgern für die Arbeit mit jüdischen und nichtjüdischen Bediensteten bei Polizei und Justiz.[2]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- Baden-Württemberg ernennt bundesweit zum ersten Mal Polizeirabbiner. Jüdische Allgemeine, 30. Dezember 2020, abgerufen am 30. Dezember 2020.
- Landtag von Baden-Württemberg, Landtagsdrucksache 16/6487, 28. Juni 2019.