Polizeidirektor

Als Polizeidirektor w​ird ein Polizeibeamter d​er höheren Zuständigkeitsebene i​m höheren Dienst bezeichnet.

Rangabzeichen: Drei goldfarbene Sterne auf einer dunkelblauen oder schwarzen Schulterklappe.

Aufgaben

  • Leitung mehrerer Dienststellen (bspw. Zuständigkeit für alle Dienststellen eines Stadtteils in einer Großstadt)
  • Leitung eines Fachbereichs in Innenministerien der Bundesländer
  • Leitung einer Polizeihochschule

Unterschiede zum Polizeioberrat

  • Höhere Zuständigkeit und größere Verantwortung
  • Kann die Zuständigkeit für gleich mehrere Polizeidienststellen haben (die Leitung der Dienststellen obliegt dabei jedoch einzelnen Polizeiräten und Polizeioberräten)
  • Teilweise zuständig für die Koordination polizeilicher Einheiten bei Großveranstaltung oder Gefahrenlagen

Dienstkleidung

Ein Polizeidirektor trägt Schulterklappen m​it drei goldenen Sternen, e​in weißes o​der blaues Hemd u​nd eine Mütze m​it einer dicken goldfarbenen Kordel.

Besoldung

Die Besoldung erfolgt i​n der Besoldungsgruppe A 15.

Siehe auch

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