Leitender Polizeidirektor

Als leitender Polizeidirektor wird ein Polizeibeamter in der höheren Zuständigkeitsebene im höheren Dienst bezeichnet.

Rangabzeichen: Vier goldfarbene Sterne auf einer dunkelblauen oder schwarzen Schulterklappe.

Aufgaben

  • Leitende Funktionen in Innenministerien der Bundesländer
  • Leitung mehrerer Dienststellen in einem Stadtteil einer Großstadt (jedoch nicht in direkt leitender Tätigkeit der einzelnen Dienststellen)
  • Leitung eines Fachbereiches in einer Großstadt (bspw. obere Leitung des Fachbereiches Verkehr in Berlin)
  • Leitung einer Polizeihochschule

Unterschiede zum Polizeidirektor

  • Koordination von Großeinsätzen und besonders schweren Gefahrenlagen

Dienstkleidung

Ein leitender Polizeidirektor trägt Schulterklappen mit vier goldenen Sternen, ein weißes oder blaues Hemd und eine Polizeimütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.

Besoldung

Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe A 16.

Siehe auch

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