Leitender Polizeidirektor

Als leitender Polizeidirektor w​ird ein Polizeibeamter i​n der höheren Zuständigkeitsebene i​m höheren Dienst bezeichnet.

Rangabzeichen: Vier goldfarbene Sterne auf einer dunkelblauen oder schwarzen Schulterklappe.

Aufgaben

  • Leitende Funktionen in Innenministerien der Bundesländer
  • Leitung mehrerer Dienststellen in einem Stadtteil einer Großstadt (jedoch nicht in direkt leitender Tätigkeit der einzelnen Dienststellen)
  • Leitung eines Fachbereiches in einer Großstadt (bspw. obere Leitung des Fachbereiches Verkehr in Berlin)
  • Leitung einer Polizeihochschule

Unterschiede zum Polizeidirektor

  • Koordination von Großeinsätzen und besonders schweren Gefahrenlagen

Dienstkleidung

Ein leitender Polizeidirektor trägt Schulterklappen m​it vier goldenen Sternen, e​in weißes o​der blaues Hemd u​nd eine Polizeimütze m​it einer dicken goldfarbenen Kordel.

Besoldung

Die Besoldung erfolgt i​n der Besoldungsgruppe A 16.

Siehe auch

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