Personalunion (CIC)

Die Personalunion regelt die Zusammenarbeit von Teilkirchen.

Beschreibung

Im Recht der Römisch-katholischen Kirche (s. Codex Iuris Canonici) gibt es zwei Formen der engeren Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Teilkirchen unterhalb der Fusion zu einer einzigen Teilkirche. Personalunionen waren und sind in der Römisch-katholischen Kirche weltweit eine Rarität und können nur aber müssen nicht innerhalb der gleichen Kirchenprovinz geschlossen werden.

In persona episcopi

Unio in persona episcopi (Vereinigung in der Person des Bischofs) ist der lateinische Ausdruck, der eine Form der Vereinigung zweier oder mehrerer Teilkirchen kennzeichnet. Diese Teilkirchen werden durch einen einzigen Ordinarius geleitet, erfahren aber keine Veränderung ihrer inneren Struktur (z. B. Priesterseminare, Kathedralen, Kanoniker). Diese Personalunion ist die loseste Form einer Vereinigung, die vorübergehend sein kann, aber auch ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer vollständigen Vereinigung sein kann.

Beispiele

Aeque principaliter

Unio aeque principaliter (gleichberechtigte Vereinigung) ist ein fachsprachlicher Begriff, um einen Zusammenschluss von zwei oder mehreren Teilkirchen zu kennzeichnen. Um Fragen über die Machtstellung zu vermeiden, sind die Partner als „gleich wichtig“ zu betrachten. Ein solcher Zusammenschluss folgte häufig einer Unio in persona episcopi (Personalunion in der Person des Bischofs).

Beispiele
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.