Perduellio
Perduellio (lat. per duellum, dt. Hochverrat) ist im römischen Strafrecht die Bezeichnung für feindliche Handlungen insbesondere von Amtsinhabern gegen das römische Gemeinwesen.
Der genaue Straftatbestand ist unklar, die Taten gegen das Gemeinwesen werden nicht definiert.[1] Perduellio ist Teil des Zwölftafelgesetz und wurde mit dem Tode bestraft. Es kann angenommen werden, dass Perduellio seit der Frühzeit der Republik Gegenstand der öffentlichen Strafverfolgung war. Der Angeklagte konnte sich durch Selbstexilierung der Verurteilung entziehen.
Ein besonderer Fall der Perduellio ist das gegen den greisen Senator Rabirius angestrengte Verfahren unter der Regie Cäsars. Cäsar wollte einen Präzedenzfall schaffen, um sich innenpolitischer Gegner entledigen zu können.
Literatur
- Christian Reinhold Köstlin: Die Perduellio unter den Römischen Königen. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1841, (Digitalisat).
- Klaus Tietz: Perduellio und Maiestas. Eine rechtshistorische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des Lebens und Wirkens Benedikt Carpzovs. 1936, (Halle-Wittenberg, Universität, Dissertation, 1936).
- Christoph Heinrich Brecht: Perduellio. Eine Studie zu ihrer begrifflichen Abgrenzung im römischen Strafrecht bis zum Ausgang der Republik (= Münchener Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte. H. 29, ISSN 0936-3718). Beck, München 1938, (Zugleich: München, Universität, Dissertation, 1937).
- Giuseppe Grosso: Provocatio per la perduellio, provocatio sacramento e ordalia. In: Bullettino dell’Istituto di Diritto Romano Vittorio Scialoja. Bd. 63 = Ser. 3, Bd. 2, 1960, ZDB-ID 213721-5, S. 213–220.
- Andreas Pesch: De perduellione, crimine maiestatis et memoria damnata. Shaker, Aachen 1995, ISBN 3-8265-0583-2 (Zugleich: Trier, Universität, Dissertation, 1993).
Einzelnachweise
- Wolfgang Kunkel/Roland Wittmann: Staatsordnung und Staatspraxis der Römischen Republik. Zweiter Abschnitt: Die Magistratur, S. 633.