Patrimonialgericht Melbach
Das Patrimonialgericht Melbach war ein Patrimonialgericht, das sich am Ende des Alten Reichs im Besitz der Freiherren Wetzel genannt von Carben befand.[1] Es umfasste ausschließlich das Dorf Melbach.
Geschichte
Mit dem Beitritt zum Rheinbund 1806 übernahm das Großherzogtum Hessen auch die staatliche Souveränität über das Dorf Melbach. Die bisherige Herrschaft, die Familie Wetzel genannt von Carben, wurde damit mediatisiert, behielt aber ihre überkommenen Rechte, wozu auch das Patrimonialgericht Melbach gehörte.[2]
Die Patrimonialgerichtsbarkeit umfasste nicht nur die erstinstanzliche Rechtsprechung, sondern auch eine Reihe von Kompetenzen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, ähnlich der eines Amtes in größeren Territorien. Das Großherzogtum Hessen war im Sinne des staatlichen Gewaltmonopols bestrebt, die mit dem Patrimonialgericht verbundenen hoheitlichen Kompetenzen selbst zu übernehmen. 1822 kam es zu einem entsprechenden Abkommen zwischen dem Staat und der Familie Wetzel genannt von Carben: Der Staat übernahm das Patrimonialgericht. Die bisher von dem Patrimonialgericht wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben teilte er dem Landratsbezirk Butzbach, die Aufgaben der Rechtsprechung dem Landgericht Friedberg zu.[3] Das Patrimonialgericht hörte damit zu bestehen auf.
Einzelnachweise
- L. Ewald: Beiträge zur Landeskunde. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landes-Statistik (Hg.): Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen. Jonghaus, Darmstadt 1862, S. 56.
- Die Abtretung der Freiherrlich von Wetzelschen patrimonialgerichtsherrlichen Gerechtsame in dem Orte Mehlbach an den Staat betreffend vom 27. Februar 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 10 vom 13. März 1822, S. 149.
- Die Abtretung der Freiherrlich von Wetzelschen patrimonialgerichtsherrlichen Gerechtsame in dem Orte Mehlbach an den Staat betreffend vom 27. Februar 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 10 vom 13. März 1822, S. 149.