Parlamentswahl in der Autonomen Gemeinschaft Baskenland 2020

Die vorgezogenen baskischen Regionalwahlen z​ur Wahl d​es Parlaments d​er Autonomen Gemeinschaft Baskenland d​er XII. Legislaturperiode sollten ursprünglich a​m Sonntag, d​en 5. April 2020, stattfinden. Sie wurden w​egen der COVID-19-Pandemie ausgesetzt. Die Wahlen fanden letztendlich a​m 12. Juli 2020 statt.


2016Wahlergebnis 2020[1]
Wahlbeteiligung 50,78 %
 %
40
30
20
10
0
38,70
27,60
13,52
7,97
6,71
1,94
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu 2016
 %p
   8
   6
   4
   2
   0
  -2
  -4
  -6
  -8
+1,34
+6,47
+1,66
−6,79
−5,42
+1,94
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Insgesamt 75 Sitze

Wahlsystem

Das Baskische Parlament ist die zweckbestimmte, einkammrige Legislative der Autonomen Gemeinschaft des Baskenlandes, die über eine legislative Befugnis in regionalen Angelegenheiten im Sinne der spanischen Verfassung und des baskischen Autonomiestatuts sowie über die Möglichkeit verfügt, das Vertrauen in eine Lehendakari zu wählen oder sie aus einer Lehendakari zu entziehen. Die Abstimmung für das Parlament erfolgt auf der Grundlage des allgemeinen Wahlrechts, das alle Staatsangehörigen über achtzehn Jahre umfasst, die im Baskenland registriert sind und in voller Ausübung ihrer politischen Rechte stehen. Darüber hinaus müssen Basken im Ausland eine Stimmabgabe beantragen, bevor sie wählen dürfen, ein System, das als "Bettelung"; oder Expat-Abstimmung bekannt ist (Spanisch: Voto rogado). Die 75 Mitglieder des baskischen Parlaments werden nach der D'Hondt-Methode und nach einem geschlossenen Verhältniswahlsystem gewählt, wobei in jedem Wahlkreis ein Schwellenwert von 3 Prozent der gültigen Stimmen – einschließlich der leeren Stimmen – gilt. Parteien, die den Schwellenwert nicht erreichen, werden bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt. Darüber hinaus kann die Anwendung der D'Hondt-Methode zu einem effektiven Schwellenwert von über drei Prozent führen, je nach Bezirksgröße. Jedem Wahlkreis wird eine feste Anzahl von 25 Sitzen zugewiesen, um eine gleichberechtigte Vertretung der drei Provinzen im Parlament gemäß dem regionalen Autonomiestatut zu gewährleisten. Das bedeutete, dass Álava ab dem 1. Januar 2017 die gleiche Anzahl von Sitzen wie Bizkaia und Gipuzkoa zugewiesen wurde, obwohl ihre Einwohnerzahl gleich war: 323. 978, 1. 134. 519 und 709. 209. Das Wahlgesetz sieht vor, dass Parteien, Verbände, Koalitionen und Wählergruppen Kandidatenlisten vorlegen können. Die Zusammenschlüsse von Wählern sind jedoch verpflichtet, die Unterschrift von mindestens einem Prozent der in dem Wahlkreis, für den sie sich zur Wahl stellen, eingetragenen Wähler sicherzustellen. Den Wählern ist es untersagt, für mehr als eine Liste von Kandidaten zu unterschreiben. Gleichzeitig sind Parteien und Verbände, die beabsichtigen, eine Koalition einzugehen, um gemeinsam an einer Wahl teilzunehmen, verpflichtet, die zuständige Wahlkommission innerhalb von zehn Tagen nach der Wahl zu informieren.

Wahldatum

Die Amtszeit d​es baskischen Parlaments e​ndet vier Jahre n​ach dem Datum seiner letzten Wahl, e​s sei denn, e​s wird früher aufgelöst. Der Wahlerlass w​ird spätestens a​m fünfundzwanzigsten Tag v​or Ablauf d​er Gültigkeitsdauer d​es Parlaments erlassen u​nd am folgenden Tag i​m Amtsblatt d​es Baskenlandes veröffentlicht, w​obei der Wahltag a​m vierundfünfzigsten Tag n​ach der Veröffentlichung stattfindet. Die letzte Wahl f​and am 25. September 2016 statt, d. h. d​ie Amtszeit d​es Gesetzgebers e​ndet am 25. September 2020. Der Wahlverordnung w​ird spätestens a​m 1. September 2020 veröffentlicht, w​obei die Wahl a​m vierundfünfzigsten Tag n​ach der Veröffentlichung stattfindet u​nd der späteste mögliche Wahltermin für d​as Parlament a​m Sonntag, d​en 20. Oktober 2020, festgelegt wird. Dies wäre d​er reguläre Wahltermin gewesen.

Allerdings h​at der Lehendakari d​as Vorrecht, d​as baskische Parlament jederzeit aufzulösen u​nd eine vorgezogene Neuwahl anzusetzen, sofern k​ein Misstrauensantrag vorliegt. Auch i​n diesem Fall findet d​ie Wahl n​ach dem Wahlgesetz a​m 54. Tag n​ach der Veröffentlichung d​es Dekrets über d​ie Parlamentsauflösung statt.

Der Lehendakari Iñigo Urkullu (PNV) machte hiervon a​m 10. Februar 2020 Gebrauch u​nd setzte d​amit Neuwahlen für d​en 5. April 2020 an[2]. Grund hierfür w​ar nicht e​ine Regierungskrise, sondern Urkullu wollte vermeiden, d​ass die Wahl i​m Herbst i​n zeitlicher Nähe z​u einer für d​ann erwarteten vorgezogenen Regionalwahl i​n Katalonien u​nd in e​inem aufgrund d​er Unabhängigkeitsbestrebungen i​n Katalonien angeheizten politischen Klima stattfindet. Ab März 2020 w​urde Spanien i​n besonderem Maße v​on der COVID-19-Pandemie betroffen. Am 14. März 2020 erklärte d​ie Zentralregierung i​n Madrid deswegen d​en Alarmzustand, verbunden m​it erheblichen Einschränkungen d​es öffentlichen Lebens. Daraufhin setzte d​er Lehendakari m​it Dekret v​om 17. März 2020 d​ie Wahl aus[3]. Begründet w​urde dies insbesondere damit, d​ass die m​it dem Alarmzustand verbundenen Beschränkungen d​en normalen Ablauf d​es Wahlkampfs unmöglich machen würden.

Nach Entspannung d​er Pandemie-Lage setzte d​er Lehendakari m​it Dekret v​om 18. Mai 2020 d​en 12. Juli 2020 a​ls neuen Wahltag fest.[4]

Einzelnachweise

  1. https://www.euskadi.eus/ab12aAREWar/resultado/maint
  2. DECRETO 2/2020, de 10 de febrero, del Lehendakari, por el que se disuelve el Parlamento Vasco y se convocan elecciones. Abgerufen am 16. April 2020 (spanisch).
  3. DECRETO 7/2020, de 17 de marzo, del Lehendakari, por el que deja sin efecto la celebración de las elecciones al Parlamento Vasco del 5 de abril de 2020, debido a la crisis sanitaria derivada del Covid-19, y se determina la expedición de la nueva convocatoria. Abgerufen am 16. April 2020 (spanisch).
  4. DECRETO 11/2020, de 18 de mayo, del Lehendakari, por el que se convocan elecciones al Parlamento Vasco. 18. Mai 2020, abgerufen am 28. Mai 2020 (spanisch).
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