Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (kurz PBNE) des Deutschen Bundestages wurde am 30. Januar 2004 beschlossen und hat sich am 11. März 2004 konstituiert. Der Einsetzung gingen umfangreiche Diskussionen voraus, in welcher Form die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf nationaler, europäischer wie internationaler Ebene im Deutschen Bundestag begleitet werden kann. Anders als bei den Fachausschüssen, die direkt einem Ministerium zugeordnet sind, handelt es sich um eine fachübergreifende, querschnittsorientierte Aufgabe, die auf Regierungsebene im Bundeskanzleramt gesteuert wird. Zudem handelt es sich um eine langfristige Aufgabe, die über den Tellerrand der tagespolitischen Auseinandersetzungen hinausgeht.[1]
Die neun Mitglieder des ersten PBNE der 15. Wahlperiode haben sich deshalb darauf geeinigt, die Beschlüsse nach Möglichkeit im Konsens aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zu fassen. Damit erhalten die Beschlüsse des PBNE eine über die Legislaturperioden hinausreichende Gültigkeit, da sie unabhängig von Regierungskonstellationen getroffen werden.
Der PBNE muss jede Wahlperiode vom Deutschen Bundestag per Annahme eines fraktionsübergreifenden Antrags aller im Bundestag vertretenen Fraktionen eingesetzt werden. Mit diesem Antrag werden ihm seine Aufgaben zugewiesen.[2] Der PBNE hatte in der 18 Wahlperiode bis 2017 17 ordentliche Mitglieder: acht von der CDU/CSU, fünf von der SPD, zwei von den Linken sowie zwei Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen. Vorsitzender ist derzeit Andreas Jung (CDU/CSU), Stellvertreter Lars Castellucci (SPD). Die Obleute bzw. Sprecher/innen im PBNE sind Andreas Lenz (CDU/CSU), Carsten Träger (SPD), Annette Groth (DIE LINKE.) und Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)[3]
Der PBnE soll die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, die europäische Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf internationaler Ebene parlamentarisch begleiten und Empfehlungen abgeben. Zu diesem Zweck überprüft er u. a. die korrekte Durchführung der Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung der Bundesministerien, die seit 2010 verpflichtend in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien geregelt ist. Er prüft dabei lediglich, ob die Nachhaltigkeitsprüfung im Rahmen eines Gesetzgebungsprozesses durchgeführt wurde. Eine inhaltliche Bewertung – also die Klärung der Frage, ob ein geplantes Gesetz tatsächlich nachhaltig ist oder nicht – steht dem Beirat laut Einsetzungsbeschluss jedoch nicht zu. Der PBnE der 18. Wahlperiode hat sich vorgenommen, an einem Einstieg in eine materielle, also inhaltliche Nachhaltigkeitsprüfung im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung zu arbeiten; ebenso an seiner Verstetigung, um seine Kontrollfunktion lückenlos zu gewährleisten.
Sonstiges
Ende 2012 hat der PBNE sich einstimmig dafür ausgesprochen, angesichts des deutschen Atomausstiegs (2011, nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima) keine Hermes-Bürgschaften für Kernkraftwerkprojekte im Ausland mehr zu vergeben.[4]
Einzelnachweise
- Chronik des Beirats
- Einsetzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung durch den 19. Deutschen Bundestag
- Einsetzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung durch den 18. Deutschen Bundestag
- Umstrittene Bürgschaften: Regierung will AKW-Bau im Ausland weiter fördern. In: Spiegel Online vom 19. Januar 2013 - zuletzt abgerufen am 6. November 2021