Parlamentarische Gruppe
Parlamentarische Gruppen (Parlamentsgruppen) sind fraktionsübergreifende Zusammenschlüsse von Parlamentsmitgliedern zu einem Thema.
Deutschland
Parlamentarische Gruppen im Deutschen Bundestag sind fraktionsübergreifende Zusammenschlüsse von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, die zu einem bestimmten Thema über eine oder mehrere Legislaturperioden eine gemeinsame Zielsetzung verfolgen.
Die Grundlage bildet die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages: Parlamentarier des Deutschen Bundestages können sich zu Gruppen zusammenschließen. Die Bildung einer fraktionsähnlichen Gruppe oder die Bildung einer parlamentarischen Gruppe muss dem Büro des Bundestagspräsidenten angezeigt werden.
Parlamentarische Gruppen bedürfen keiner speziellen Satzung oder Geschäftsordnung und können ihre Arbeit frei organisieren, sie erhalten jedoch auch keine finanzielle Unterstützung durch den Bundestag. Nur Abgeordnete des Deutschen Bundestages können ordentliche Mitglieder werden. Parlamentarische Gruppen müssen sich deshalb, ebenso wie bilaterale und multilaterale Parlamentariergruppen, jede Legislaturperiode neu konstituieren. Neben den Bundestagsabgeordneten können zusätzlich nicht stimmberechtigte Gäste in eine parlamentarische Gruppe aufgenommen werden.
Beispiele für parlamentarische Gruppen im Deutschen Bundestag sind die Parlamentsgruppe Schienenverkehr (PGS), die Parlamentarische Gruppe Europa-Union (PG EU), die Parlamentarische Gruppe Binnenschifffahrt (PGBi) und die Parlamentarische Gruppe Frei fließende Flüsse (PG FfF).
Schweiz
Auch die Schweizer Bundesversammlung kennt die Einrichtung der parlamentarischen Gruppen („Gruppen der Bundesversammlung“) gemäß Art. 63 Parlamentsgesetz.[1] Eine Liste aller im Moment existierenden Gruppen kann auf der Website parlament.ch abgerufen werden.[2]
Beispiele für parlamentarische Gruppen der Bundesversammlung sind die Parlamentarische Gruppe für Altersfragen, die Parlamentarische Gruppe für die Gotthard-Alpentransversale oder die Parlamentarische Gruppe „Schweiz – China“.[3]
Die stark steigende Anzahl von gegründeten Gruppen, von 51 im Jahr 2004 zu 157 im Jahr 2019, hat vor allem bei Auslandsreisen von Parlamentariern zu Unklarheiten und Problemen geführt.[4] Obwohl die Gruppen laut Parlamentsgesetz kein offizielles Organe der Bundesversammlung sind, wurden sie im Ausland oft als offizielle Vertreter der Schweiz wahrgenommen.[5] Im Jahr 2019 haben die Büros des National- und Ständerates präzisierende Richtlinien erlassen.[6][7]
Siehe auch
Literatur
- Diego Hättenschwiler: Art. 63. In: Martin Graf, Cornelia Theler, Moritz von Wyss (Hrsg.): Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung. Kommentar zum Parlamentsgesetz (ParlG) vom 13. Dezember 2002. Basel 2014, ISBN 978-3-7190-2975-3, S. 529–531. (Online)
Einzelnachweise
- (Schweizer) Parlamentsgesetz, Artikel 63. Abgerufen am 3. September 2015.
- Gruppen der Bundesversammlung. (PDF) In: parlament.ch. Parlamentsdienste, 9. November 2016, abgerufen am 21. November 2016.
- Gruppen der Bundesversammlung. (PDF) In: parlament.ch. Parlamentsdienste, 9. November 2016, abgerufen am 21. November 2016.
- Der umtriebige Monsieur Béglé. In: Beobachter. 22. November 2018, abgerufen am 24. Juli 2019.
- Blauäugiger Nationalrat – Schluss mit Schweiz-Label beim Reisen. In: Tages-Anzeiger. 23. Juli 2019, abgerufen am 24. Juli 2019.
- Le parlement va nettoyer ses comités informels. In: 24 heures. 10. Januar 2019, abgerufen am 24. Juli 2019.
- Richtlinien für die parlamentarischen Gruppen nach Artikel 63 des Parlamentsgesetzes vom 9. Dezember 2019 (PDF)