Päpstliche Kammerherren
Die Päpstlichen Kammerherren gehen auf die cubicularii (lat. cubicularius „Kammerherr“) am Hofe des römischen Kaisers im 4. bis 6. Jahrhundert zurück.
Am päpstlichen Hof waren sie bis zur Zeit Papst Gregors des Großen Laien, dann Geistliche und Mönche. Ab dem 12. Jahrhundert traten sie deutlich mit zeremoniellen Aufgaben in Erscheinung. Sie begleiteten den Papst mit brennenden Fackeln, hielten den Baldachin, wirkten bei der Fußwaschung am Gründonnerstag, bei Bischofsweihen und insbesondere bei der Papstkrönung mit. Zu Zeiten Gregors IX. gab es zwei cubicularii; in der Hofordnung Alexanders V. gab es bereits drei verschiedene Klassen von cubicularii.
Seit der Rückkehr der Päpste nach Rom entwickelten sich im 15. Jahrhundert folgende Klassen für Geistliche:
- wirklicher („partizipierender“) Geheimkämmerer
- sonstiger („überzähliger“) Geheimkämmerer
- Ehrenkämmerer und
- Ehrenkämmerer außerhalb Roms
Für Laien gab es seit dem späten 16. Jahrhundert die Klassen
- wirkliche Geheimkämmerer, mit Degen und Mantel (italienisch Camerieri Segreti di Spada e Cappa Partecipanti)
- sonstige Geheimkämmerer, mit Degen und Mantel (italienisch Camerieri Segreti di Spada e Cappa)
- Ehrenkämmerer, mit Degen und Mantel (italienisch Camerieri d'Onore di Spada e Cappa)
Die Kammerherren gehörten zur familia pontificia, die zusammen mit der cappella pontificia den päpstlichen Hofstaat bildeten. Mit dem Motuproprio Pontificalis Domus („Päpstliches Haus“) von 1967 wurden die Kämmerer abgeschafft bzw. in neue Titulaturen überführt. Danach gibt es heute zwei prelati di anticamera, die die Dienste von Geistlichen im Päpstlichen Haus wahrnehmen. Die Ehrentitel Hausprälat und Überzähliger Geheimkämmerer wurden in Ehrenprälat Seiner Heiligkeit und Kaplan Seiner Heiligkeit umbenannt. Die von Laien ausgeübten Dienste der Kammerherrn leben in den Gentiluomini di Sua Santità fort. Sie werden aufgrund besonderer Verdienste um den Heiligen Stuhl ernannt, gehören weiterhin der Päpstlichen Familie an und übernehmen Ehrendienste bei liturgischen Feiern des Papstes wie auch besonderen Audienzen.
Die formelle Anrede der Titelträger ist auch im Deutschen Monsignore.
Literatur
- Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche, Dritte Auflage, Herder, Freiburg im Breisgau, Band 3 1995, ISBN 3-451-22003-2 und Band 8, 1999, ISBN 3-451-22008-3.
- Hartmut Benz (2017): Päpstliche Kammerherren "di spada e cappa" im 19. und 20. Jahrhundert. In: Römische Quartalschrift für Christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte (112/3–4), S. 245–273.