Otto Pecher

Otto Pecher (* 29. April 1903 i​n Cottbus; † 2. Mai 1996) w​ar von 1956 b​is 1971 Richter a​m Bundesarbeitsgericht i​n Kassel.

Beruf

Nach d​em Abitur 1921 begann Pecher e​in Jurastudium i​n Berlin u​nd Marburg, d​as er 1924 m​it Promotion u​nd erster Staatsprüfung abschloss. Nach d​er zweiten Staatsprüfung 1928 w​ar er zunächst Gerichtsassessor i​n Cottbus u​nd wurde 1934 d​ort zum Landgerichtsrat ernannt. Während d​es Krieges w​ar er a​b 1939 wiederholt für k​urze Zeit, a​b 1943 dauerhaft b​is Kriegsende z​ur Wehrmacht eingezogen, a​us der e​r als Leutnant entlassen wurde. Während seiner Zeit b​ei der Wehrmacht w​urde er i​m Oktober 1944 z​um Landgerichtsdirektor befördert. Von April 1945 b​is März 1946 w​ar er i​n amerikanischer Gefangenschaft, anschließend w​ar er b​is Anfang 1947 a​ls ehemals höherer Beamter interniert. Danach arbeitete e​r zunächst a​ls landwirtschaftlicher Arbeiter, d​ann als juristischer Hilfsarbeiter i​n einer Rechtsanwaltskanzlei i​n Kiel. Nach Abschluss seines Entnazifizierungsverfahrens 1949 w​urde er Hilfsrichter, d​ann beauftragter Amtsrichter u​nd schließlich Ende 1952 Amtsgerichtsrat u​nd Beamter a​uf Lebenszeit. Zum 1. April 1953 wechselte e​r als Landesarbeitsgerichtsdirektor z​um Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein i​n Kiel. Er w​urde im Dezember 1956 z​um Richter a​m Bundesarbeitsgericht ernannt, w​o er b​is zu seiner Pensionierung i​m April 1971 blieb.[1]

Haltung zum Nationalsozialismus

Pecher trat 1933 der NSDAP bei, in der er von 1937 bis 1938 und von 1939 bis 1940 das Amt eines Blockleiters innehatte. Von Mai 1938 an war er Beisitzer im Kreisparteigericht Cottbus der NSDAP. In seiner Freizeit war er an führender Stelle im Musikleben von Cottbus tätig, unter anderem als Dirigent des Oratorien- und Musikvereins und als Leiter großer Konzerte, und war daher Mitglied in Kulturorganisationen der NSDAP.[2] In dem vom Nationalrat der Nationalen Front der DDR 1968 herausgegebenen Braunbuch[3] wird Pecher als Landgerichtsrat am Sondergericht Cottbus bezeichnet. Diese auch von Marc von Miquel wiederholte Behauptung[4] dürfte falsch sein. Ein Sondergericht Cottbus gab es nicht, vielmehr war für den Bezirk des Landgerichts Cottbus bis 1940 das Sondergericht Berlin, danach das neu eingerichtete Sondergericht in Frankfurt/Oder, das auch Gerichtstage in Cottbus abhielt, zuständig.[5] Weder in den über Pecher geführten Personalakten des Kammergerichts Berlin und des Reichsjustizministeriums noch in Urteilssammlungen des Sondergerichts Frankfurt/Oder lassen sich Hinweise auf eine Tätigkeit Pechers an einem Sondergericht finden.[6] Auch er selbst hat im Entnazifizierungsverfahren verneint, an einem Sondergericht tätig gewesen zu sein, was durch mehrere Zeugen bestätigt wurde.[7] Allerdings deutet seine Tätigkeit als Blockleiter, als Gründer der NS-Kulturgemeinde in Cottbus und als Richter am Kreisparteigericht der NSDAP darauf hin, dass es sich bei ihm nicht nur um ein Karteimitglied handelte.[8]

Veröffentlichungen

  • Otto Pecher, Das neue Versäumnisrecht, Diss. Marburg 1924.
  • Handbuch der internationalen Rechts- und Verwaltungssprache: Strafprozess Deutsch/Französisch, erarbeitet von Otto Pecher und Jacques Heck, Köln 1985.

Einzelnachweise

  1. Werner Kind-Krüger, Der Wiederaufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein nach 1945, in: Demokratische Geschichte 30 (2019), S. 211f.
  2. Personalakte des Reichsjustizministeriums, Bundesarchiv Koblenz PERS 101/74291.
  3. Braunbuch, Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin (Ost) 1968, S. 225.
  4. Marc von Miquel, Ahnden oder amnestieren? Westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren, Göttingen 2004, S. 394.
  5. Vgl. Wolfgang Schimmler, „Stimmung der Bevölkerung und politische Lage“. Die Lageberichte der Berliner Justiz 1940–1945. Berlin 1986, S. 13.
  6. Werner Kind-Krüger, Der Wiederaufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein nach 1945, in: Demokratische Geschichte 30 (2019), S. 212.
  7. Landesarchiv Schleswig-Holstein Abt. 460.19 Nr. 2137
  8. Werner Kind-Krüger, Der Wiederaufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein nach 1945, in: Demokratische Geschichte 30 (2019), S. 212.
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