Ochlokratie
Ochlokratie (altgriechisch ὀχλοκρατία, aus ὄχλος óchlos, deutsch ‚Menschenmenge‘, ‚Masse‘, ‚Pöbel‘, und -kratie), deutsch auch Pöbelherrschaft, ist ein abwertender Begriff für eine Herrschaftsform, bei der eine Masse ihre politischen Entschlüsse als Mehrheit oder durch Gewalt durchsetzt. In der älteren Literatur findet sich gelegentlich als Synonym das Wort Laokratie (griech.: λαός laos, deutsch ‚Volk‘, ‚Volksmenge‘ und κράτος kratos, deutsch ‚Macht‘, ‚Herrschaft‘). Wörtlich übersetzt heißt Laokratie ‚Volksherrschaft‘.[1] Im Conversations-Hand-Lexikon von 1831 wurde Laokratie ebenfalls mit Pöbelherrschaft übersetzt.[2]
Geschichte
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Herrschaftsformen nach Polybios |
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Der Begriff wurde durch den Historiker Polybios (um 200–118 v. Chr.) in die antike griechische Staatstheorie eingeführt. In seinem Verfassungskreislauf stellt er die Ochlokratie als Verfallsform oder „Entartung“ der demokratischen Staatsform dar. Dabei geht die Orientierung am Gemeinwohl verloren, stattdessen bestimmen Eigennutz und Habsucht das Handeln der Bürger.[3]
Schon Herodot unterschied zwischen einer guten und einer schlechten Form der Herrschaft aller Bürger. Auch Platon (427–347 v. Chr.) unterschied eine gelungene von einer misslungenen Demokratie, führte aber hier noch keine eigene Terminologie ein.[4] Aristoteles (384–322 v. Chr.) beschrieb später die Politie (gr. πολιτεία politeia, deutsch ‚Verfassung‘) als die „gute“ und die Demokratie (gr. δῆμος dēmos, deutsch ‚Volk‘) als die „schlechte“ Ausprägung einer Staatsform, in der das Volk herrscht.[5] Polybios schließlich differenzierte terminologisch und bezeichnet mit Ochlokratie die negative Variante der Volksherrschaft, während der Begriff „Demokratie“ bei ihm positiv besetzt ist.[6]
Grundsätzlich herrschte in der antiken Staatstheorie seit Platon die Vorstellung, dass jede am Gemeinwohl orientierte Herrschaftsform ein entartetes, nur an den Interessen der Herrschenden orientiertes Gegenstück habe.[7] Aus der Ansicht heraus, dass die Grundformen der Verfassungen notwendigerweise instabil sind, hat zunächst Polybios die Idee des Verfassungskreislaufs entwickelt, die diese Herrschaftsformen zueinander in Beziehung setzt.[8]
Gerade bei der Betrachtung der beiden Formen der Volksherrschaft wird die Unterscheidung zwischen Gemeinwohl (Demokratie) und den kumulierten Interessen der einzelnen Bürger deutlich: Wenn jeder nur an sich denkt und aus diesem Interesse heraus handelt, schadet er letztlich dem Gemeinwohl. Dieselbe Unterscheidung findet sich bei Jean-Jacques Rousseau in der Unterscheidung zwischen volonté générale und volonté de tous.
Literatur
- Reinhold Bichler: Politisches Denken im Hellenismus. In: Iring Fetscher, Herfried Münkler (Hrsg.): Pipers Handbuch der politischen Ideen. Band: 1: Frühe Hochkulturen und europäische Antike. Piper, München [u. a.] 1988, ISBN 3-492-02951-5, S. 439–484.
- Wilfried Nippel: Politische Theorien der griechisch-römischen Antike. In: Hans-Joachim Lieber: Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart (= Bundeszentrale für Politische Bildung. Schriftenreihe 299, Studien zur Geschichte und Politik). 2. durchgesehene Auflage. Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1993, ISBN 3-89331-167-X, S. 17–46, insbes. S. 30.
Einzelnachweise
- Carl Venator: Die in unserer Sprache gebräuchlichen Fremdwörter, mit Angabe ihrer Aussprache, ihrer Verdeutschung und Erklärung, in alphabetischer Ordnung sowohl zum Hausgebrauch für Jedermann, als auch für Schulen. Darmstadt 1838, S. 273 (Digitalisat in der Google-Buchsuche).
- Verwendung als „die Pöbelherrschaft“ in: Conversations-Hand-Lexikon. Ein Hülfswörterbuch für diejenigen, welche über die beim Lesen sowohl, als in mündlichen Unterhaltungen vorkommenden mannigfachen Gegenstände näher unterrichtet seyn wollen, Reutlingen 1831, S. 411 (Digitalisat in der Google-Buchsuche); „die Volksherrschaft“ in: Otto Friedrich Rammler: Universal-Briefsteller oder Musterbuch zur Abfassung aller im Geschäfts- und gemeinen Leben, sowie in freundschaftlichen Verhältnissen vorkommenden Aufsätze. Ein Hand- und Hülfsbuch für Personen jeden Standes. Leipzig 1840, S. 364 (Digitalisat in der Google-Buchsuche); „ungeregelte Demokratie“ in: Joseph Meyer: Das große Conversations-Lexicon für die gebildeten Stände. Neunzehnter Band. Erste Abtheilung. Hildburghausen 1851, S. 1036 (Digitalisat in der Google-Buchsuche); Synonym für „Demokratie“ in: Christian Daniel Voß: Handbuch der allgemeinen Staatswissenschaft nach Schlözers Grundriß bearbeitet, Leipzig 1802, S. 72 (Digitalisat in der Google-Buchsuche); Synonym für Ochlokratie oder Cheirokratie In: Karl Friedrich Vollgraff: Erster Versuch einer wissenschaftlichen Begründung sowohl der allgemeinen Ethnologie durch die Anthropologie wie auch der Staats- und Rechts-Philosophie durch die Ethnologie oder Nationalität der Völker. In drei Theilen. Teil 3, Marburg 1855, S. 347 (Digitalisat in der Google-Buchsuche); „Begünstigung des Volkes, wenn die Plebs mehr Macht besitzt, was man gemeinhin Laokratie oder Ochlokratie nennt, wie es sich einst in Rom verhielt, als die Plebs, indem sie gegen die patres in Wehrstreik trat“, in: Christoph Besold: Synopse der Politik. Insel Verlag, 2000, S. 115 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Erich Bayer (Hrsg.): Wörterbuch zur Geschichte. Begriffe und Fachausdrücke (= Kröners Taschenausgabe. Band 289). 4., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 1980, ISBN 3-520-28904-0, S. 383; Bernd Guggenberger: Demokratie/Demokratietheorie. In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Lexikon der Politik, Band 1: Politische Theorien. Directmedia, Berlin 2004, S. 36; Tobias Bevc: Politische Theorie. UTB Basics, 2012, S. 60 u.ö.; in einem Aufsatz des Bandes Reinhart Koselleck, Heinrich Lutz, Jörn Rüsen (Hrsg.): Formen der Geschichtsschreibung. dtv, München 1982, S. 398, ist statt von Entartung von „Verfallsformen“ der guten Verfassungen die Rede.
- Platon, Politikos, 292a.
- Aristoteles: Nikomachische Ethik, 1160a.
- Polybios 6,4,6; 6,4,10; 6,57,9.
- Vgl. Nippel, Politische Theorien der griechisch-römischen Antike, S. 30.
- Polybios 1,1,6,3–10.