Niedersächsische Ehrenamtskarte
Die niedersächsische Ehrenamtskarte wird an Personen ausgegeben, die ein Ehrenamt bekleiden. Sie soll das ehrenamtliche Engagement in Niedersachsen fördern.
Voraussetzungen
Die Karte, 2007 durch das Land eingeführt, kann bei fast allen niedersächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten beantragt werden. Sie ist die einzige länderübergreifende Ehrenamtskarte Deutschlands und gilt in Bremen und Niedersachsen. Beide Länder kooperieren bei der Ausgabe. Die Träger erhalten Vergünstigungen beim Besuch städtischer und privater Einrichtungen, Veranstaltungen und ähnlichem. Die Karte ist personenbezogen und kann nicht auf andere übertragen werden. Sie ist drei Jahre gültig und verlängerbar.
Wer die Karte beantragt, muss mindestens 16 Jahre alt sein und eine freiwillig gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr leisten. Dieses Engagement soll bereits mindestens drei Jahre alt sein oder seit Bestehen der jeweiligen Organisation stattfinden und auch in Zukunft fortgesetzt werden. Die Tätigkeit kann in Niedersachsen oder außerhalb davon erfolgen.
Kritik
Der Landesjugendring kritisierte 2008 die Ehrenamtskarte, weil die Belange der Jugendleiter-Card (Juleica) nicht ausreichend berücksichtigt würden.[1]
Siehe auch
Weblinks
- Freiwilligenserver – Allgemeine Informationen
- Freiwilligenserver – Übersicht der Vergünstigungen
Einzelnachweise
- Juleica darf gegenüber der Ehrenamtskarte nicht benachteiligt werden. Landesjugendring Niedersachsen, archiviert vom Original am 3. November 2010; abgerufen am 9. Juli 2018.